Obersprockhövel: Stadt bleibt beim Disco-Aus

Die Betreiber haben angeboten, bis 24 Uhr keine branntweinhaltigen Getränke mehr auszuschänken. Nun geht der Streit vor das Verwaltungsgericht.

Obersprockhövel. Die Stadt wird ihre Ordnungsverfügung zur Schließung der Diskothek Kleinbeck2 nicht zurückziehen. Das entschied am Freitag das Ordnungsamt in Abstimmung mit Bürgermeister Klaus Walterscheid und der Rechtsabteilung. Christian Wieczorek, mit Oliver Nickel Betreiber der Disko, kündigt an, dass er nun per Eilantrag beim Verwaltungsgericht für eine Wiedereröffnung der Diskothek kämpfen werde.

Am Donnerstag hatte Wieczorek mit seinem Anwalt im Rathaus mit Ordnungsamtsleiter Thomas Mai gesprochen und Maßnahmen angeboten, mit denen Vorfälle wie die, die am 20. Februar zur Schließung der Disco geführt hatten, künftig verhindert werden sollen.

Wie berichtet, war an dem Abend dreimal der Rettungswagen zur Kleinbeck gerufen worden, weil sich Jugendliche in einen komatösen Zustand getrunken hatten. Bei einer anschließenden Kontrolle durch das Ordnungsamt wurden weitere Jugendliche mit so genannten branntweinhaltigen Mixgetränken angetroffen.

So etwas will Wieczorek künftig dadurch verhindern, dass bis 24 Uhr generell auf das Ausschenken solcher Getränke verzichte werde. Die zweite Maßnahme, die er anbietet: Armbändchen für die über 18-Jährigen, um sicherzustellen, dass um Mitternacht alle Jugendlichen die Diskothek verlassen.

"Es ist eine Sache, was vorgeschlagen wird, die andere, wie glaubwürdig das ist. Auf vieles hätte man auch schon früher kommen können", sagte Ordnungsamtsleiter Thomas Mai zur Entscheidung der Stadt. Sie wird weiterhin damit begründet, dass die Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stehe.

Beschwerden über Sachbeschädigung und Ruhestörung im Umfeld der Diskothek durch übermäßigen Alkoholgenuss hatte es mehrfach gegeben. Bei vereinzelten Kontrollen waren im Wesentlichen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt worden.

Um die Frage der Zuverlässigkeit des Betreibers, wie sie das Gaststättenrecht fordert, wird es nun auch vor dem Verwaltungsgericht gehen. "Mein Anwalt meint, dass ein Eilantrag in der Regel innerhalb von drei bis sieben Tagen entschieden wird", sagte Wieczorek. Heute Abend bleibe die Disko auf jeden Fall geschlossen.

Insbesondere unter Jugendlichen hat der Fall ein großes Echo ausgelöst. Im Internetforum der WZ wird heiß diskutiert, ob die Schließung angemessen ist oder nicht. Auch wenn die Umfrage, an der sich bis Freitag weit mehr als 600 Leser beteiligten, eindeutig pro Disko ausschlägt, sind die Stimmen selbst sehr differenziert.

"Man muss sich nur gut überlegen, was man machen kann, damit die unter 18-Jährigen nur Bier oder so bekommen. Ich weiß nur, dass ich, so lange da keine richtige Entscheidung getroffen wird, nicht mehr in die Kleinbeck fahren werde", schreibt etwa Sabrina Mellinghaus im Internetforum der WZ. Generell sei sie gegen ein Schließung.

"Macht den Laden dicht! Minderjährige, die in eine Disko gehen, nur um sich zu besaufen! Unverantwortlich!", schreibt dagegen ein Hattinger. Dass Minderjährige im Umfeld der Disko harte Alkoholika getrunken haben, wird in vielen Zuschriften kritisch geschildert. "Wo sollen die Jugendlichen aus Sprockhövel denn sonst feiern gehen?", schreibt dagegen eine Sprockhövelerin.