Steinmeier hebt Rechtsstaatsprinzip hervor
Berlin (dpa) - Vor dem Hintergrund der möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung des als Gefährder eingestuften Sami A. hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Rechtsstaatsprinzip hervorgehoben.
Er wolle den konkreten Fall nicht kommentieren, weil er darüber nicht genug wisse, sagte Steinmeier der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstag). „Ich will nur sagen: Das Rechtsstaatsprinzip ist das, was uns von anderen Formen der Herrschaft - auch den sogenannten illiberalen Demokratien - unterscheidet. Die Unabhängigkeit der Richter und die Verbindlichkeit von gerichtlichen Entscheidungen - unabhängig davon, wie sie ausgegangen sind - ist eins der tragenden Prinzipien, die wir nicht aufgeben sollten.“
Sami A. war am Freitag vergangener Woche nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Aus Sicht der Richter ist nicht auszuschließen, dass der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden in Tunesien gefoltert wird. Allerdings übermittelte das Gericht den Beschluss erst am Freitagmorgen, als die Chartermaschine mit Sami A. an Bord bereits auf dem Weg nach Tunesien war.
Die Richter waren davon ausgegangen, dass eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstand, weil ein ursprünglich für den Donnerstag geplanter Flug storniert worden war. Sie bezeichneten die Abschiebung als „grob rechtswidrig“. Sami A. sei unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen.
Die Kosten für den Charterflug belaufen sich nach einem „Welt“-Bericht auf fast 35 000 Euro. Das habe das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium auf Anfrage mitgeteilt. An Bord des Geschäftsflugzeugs vom Typ Challenger 604 seien neben der Besatzung und Sami A. vier Bundespolizisten sowie ein Arzt gewesen.