Mutation des Coronavirus in Großbritannien Testpflicht und wieder Quarantäne für Einreisende in NRW
Düsseldorf/London · Die Mutationen des Corona-Virus, die in Großbritannien und Südafrika entdeckt wurden, haben weitreichende Folgen. Auch für NRW. Einreisende müssen in Quarantäne - selbst wenn sie schon seit Tagen hier sind.
Wegen der in Großbritannien und Südafrika entdeckten Coronavirus-Mutationen hat Nordrhein-Westfalen für diese beiden Länder die Quarantäne-Verordnung wieder in Kraft gesetzt. Die Quarantänepflicht für Einreisende aus den beiden Ländern gilt in NRW sogar rückwirkend ab dem 11. Dezember, wie aus der neuen Reiseschutzverordnung hervorgeht, die am Sonntagabend veröffentlicht und damit wirksam wurde. Demnach sind alle Einreisenden aus Großbritannien und Südafrika auch zu einem Corona-Test verpflichtet, den sie nach fünf Tagen wiederholen müssen.
Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Abend in einer Sendung bei „BILD.de“ sagte, habe man bereits am Sonntagabend allen Einreisenden aus Großbritannien einen Test an dem jeweiligen Flughafen angeboten. Aus Südafrika seien keine Maschinen in NRW gelandet.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte mit Blick auf die Verordnung am Sonntagabend in der „Aktuellen Stunde“ im WDR Fernsehen gesagt: „Sie wissen, sie ist für NRW vom Oberverwaltungsgericht für alle Länder aufgehoben worden. Wir werden sie ab Mitternacht wieder in Kraft setzen - insbesondere für Südafrika und Großbritannien.“ Tatsächlich wurde die Verordnung wenig später bereits veröffentlicht und damit wirksam - noch vor Mitternacht. Sie gilt zunächst bis zum 17. Januar.
Die Passagiere, die am Sonntag noch an den Flughäfen Köln, Düsseldorf und Dortmund mit Maschinen aus Manchester und London ankamen, wurden laut Laschet auf die Quarantäne-Pflicht hingewiesen.
„Die Bundespolizei hat bereits bei dem Flug von Manchester, der nach 17 Uhr in Köln gelandet ist, allen 144 Personen, die in diesem Flugzeug waren, dringend einen Test nahegelegt - und es ist einzeln eine Quarantäne-Anordnung für diese Passagiere ausgesprochen worden“, sagte Laschet. Das Gleiche passiere am Flughafen Düsseldorf und am Flughafen in Dortmund. „Und ab Mitternacht gilt dann das Flugverbot auch nach NRW.“
Der Regierungschef weiter: „Was natürlich ins Land kommt, sind Lkw, die Güter bringen, oder Personen, die mit Pkw anreisen. Hier gilt ebenfalls ab Mitternacht die Quarantäne-Verordnung.“
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Die Regelung schrieb vor, dass sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben müssen und dürfen zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen dürfen. Laut der neuen Verordnung, die einen verpflichtenden Test nach fünf Tagen vorsieht, ist die Quarantäne bei einem negativen Ergebnis ab dann beendet.
Laschet hatte am Sonntag ein Einreiseverbot für Reisende aus Großbritannien gefordert. Auf Twitter schrieb der Unionspolitiker, Belgien und die Niederlande hätten bereits den Flug- und Zugverkehr eingestellt. „Um Ausweichreisen über Ddorf, Köln oder F/M zu verhindern, brauchen wir schnelles Einreiseverbot, am besten europäisch“, so Laschet. Die im Südosten Englands entdeckte Mutation des Coronavirus Sars-CoV-2 soll deutlich ansteckender sein.