Verbotene Vereinszeichen: Landgericht muss Klage annehmen
Hamm/Bochum (dpa/lnw) - Wer Zeichen von verbotenen Vereinen auf seiner Kleidung in der Öffentlichkeit trägt, muss mit einem Strafprozess rechnen. Das gilt nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm auch für den Fall, dass der Träger die Schriftzüge anpasst oder abändert.
Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte im Herbst 2017 das Mitglied eines Motorradclubs angeklagt. Der Mann hatte auf dem Vorplatz vor einer Polizeistation in Bochum die Kutte seines Clubs mit dem Kennzeichen eines verbotenen Vereins getragen. Das Landgericht Bochum hatte die Klage abgewiesen. Begründung: Der Mann habe eine Ortsangabe eines nicht verbotenen Vereins hinzugefügt und sich daher nicht strafbar gemacht.
Diese Ansicht teilt das OLG nicht und hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zugelassen. Das Hauptverfahren muss jetzt eröffnet werden. Die Richter in Hamm wiesen in ihrer Begründung darauf hin, dass das Gesetz zum Ziel habe, die Zeichen verbotener Vereine effektiv aus der Öffentlichkeit zu verbannen. „Ein Verein, der im Wesentlichen gleiche Kennzeichen wie der verbotene Verein verwende, erwecke in der Öffentlichkeit allerdings zumindest den Eindruck, er stehe gleichermaßen für die strafbaren Aktivitäten oder verfassungswidrigen Bestrebungen des verbotenen Vereins“, teilte das OLG mit.