Mönchengladbach/Viersen Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Stiefvater von Luca

Mönchengladbach · Mehr als vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Luca aus Viersen ist die lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater des Jungen rechtskräftig. Das entschied nun der Bundesgerichtshof.

Mehr als vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Luca aus Viersen ist die lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater des Jungen rechtskräftig.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Mehr als vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod des fünfjährigen Luca aus Viersen ist die lebenslange Haftstrafe für den Stiefvater des Jungen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die dagegen eingelegte Revision verworfen, teilte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Donnerstag mit. Das Gericht hat den 30-jährigen Mann aus Nettetal drei Mal wegen besonders schweren Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt, zuletzt am 17. Juli 2020. Die ersten beiden Urteile waren vom Bundesgerichtshof als fehlerhaft aufgehoben worden. An der Schuld des Stiefvaters hatten die obersten deutschen Strafrichter keine Zweifel, es ging um das Strafmaß.

Jetzt bekamen die Richter in Mönchengladbach Recht. Sie hatten die Tat als besonders verwerflich gewertet und sie in die Nähe eines Mordes gerückt. Der 30-Jährige hatte die Tat erstmals im dritten Prozess im vergangenen Jahr gestanden. Er hatte das Kind seiner Lebensgefährtin über ein Jahr lang aus Eifersucht und trotz bestehenden Kontaktverbots wiederholt geschlagen. Im Oktober 2016 hatte er Luca dann nachts in seinem Kinderzimmer sehr schwer misshandelt und erwürgt.

Die Mutter des Fünfjährigen wurde 2017 wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verurteilt. Die damals 25-Jährige musste für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

(dpa)