Mordurteil in NRW Tat vor 27 Jahren: Richter verhängen lebenslange Haft

Dortmund · Die Richter haben keinen Zweifel daran, dass der 56-Jährige der Mörder einer Dortmunder Schülerin ist - wie sie ihr Urteil begründen.

Das Landgericht in Dortmund. Foto: Bernd Thissen/dpa/Archiv

Foto: Bernd Thissen

Kaum war das Urteil gesprochen, atmete der Vater der ermordeten Dortmunder Schülerin erleichtert auf: lebenslange Haft wegen Mordes. Rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Tochter hat das Dortmunder Schwurgericht den einzigen Verdächtigen am Montag doch noch schuldig gesprochen.

Ins Gefängnis muss der 56-jährige Deutsche vorerst allerdings nicht. Zumindest nicht, so lange das Urteil nicht rechtskräftig ist. Keine Fluchtgefahr, hieß es dazu von Seiten der Richter. Deshalb könne auch kein Haftbefehl erlassen werden. Der Angeklagte habe sich dem Strafverfahren schließlich jederzeit gestellt.

Die Richter haben jedoch keinen Zweifel, dass der 56-Jährige der Mörder der Schülerin ist. „Er neigte damals dazu, Überfälle auf Frauen durchzuführen“, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. „Da passt diese Tat ins Bild.“ Außerdem gebe es zwei eindeutige DNA-Spuren.

Es war 2018, als der Angeklagte festgenommen worden war. Die Ermittler hatten sich noch einmal eine Hautschuppe vorgenommen, die auf der Leiche der Schülerin sichergestellt worden war. Sie wurde nach neuesten medizinischen Analysemethoden untersucht. Und tatsächlich: Diesmal ließ sich ein DNA-Muster erkennen, das zu einem Mann führte, der wegen gewaltsamen Übergriffen auf Frauen bereits viele Jahre im Gefängnis gesessen hat - dem Angeklagten.

Die Richter gehen davon aus, dass er die 16-Jährige in der Nacht auf den 14. Oktober 1993 auf dem Heimweg verfolgt und erwürgt hat - nur wenige Hundert Meter von ihrem Elternhaus entfernt. Beide sollen im selben Bus gesessen haben. Es war das erste Mal, dass die Schülerin über das Wochenende alleine war. Die Eltern waren in Holland.

Was damals genau passiert ist, lässt sich laut Urteil nicht mehr exakt rekonstruieren. „Die Begehung der Tat lässt jedoch nur den Schluss zu, dass der Täter sich sexuell befriedigen wollte“, so Richter Thomas Kelm.

Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger Udo Vetter hat bereits angekündigt, dass Revision eingelegt werde.

Es war bereits der zweite Prozess, der gegen den Angeklagten geführt wurde. Ein erstes Strafverfahren war Anfang 2020 geplatzt, nachdem eine Richterin erkrankt war. Im Juli 2020 war der Angeklagte sogar aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil sich die Richter am Dortmunder Landgericht aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm zu viel Zeit gelassen hatten, um den Prozess wieder neu zu beginnen. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, hieß es damals. Seitdem ist der 56-Jährige auf freiem Fuß.

Die Eltern der Schülerin hatten beide Prozesse von Anfang an verfolgt. „Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden“, hatte die Mutter den Richtern am Tag der Plädoyers gesagt. „Aber das stimmt nicht.“ Nach den Schlussvorträgen erlitt die Frau nach Angaben ihres Ehemannes einen Herzinfarkt.

Sollte der Angeklagte - wie von seinem Verteidiger angekündigt - Revision einlegen, muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Dortmunder Urteil nun überprüfen.

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