Wehrhahn-Prozess: Ex-Mithäftling beschuldigt Angeklagten
Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Angeklagte im sogenannten Wehrhahn-Prozess hat die Tat einem Mithäftling zufolge vor wenigen Monaten im Gefängnis gestanden. Das bekräftigte dessen ehemaliger Mitgefangener am Montag bei seiner Zeugenaussage im Düsseldorfer Landgericht.
Er hatte nach seinem Hinweis im Gefängnis die Aussage vor Gericht zunächst verweigert und war in Beugehaft genommen worden.
Bei einem gemeinsamen Hofgang habe der Angeklagte zu ihm gesagt, der Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn sei anders verlaufen als geplant: „Eigentlich sollten dabei alle draufgehen“, habe er ihm gesagt. Als er gesagt habe, es sei doch ein Kind gestorben, habe der 52-Jährige erwidert: „Das nennt man dann wohl gelungene Euthanasie.“
Auch ein Motiv habe der 52-Jährige ihm genannt: Er habe die nach Deutschland geschleusten jüdischen Sprachschüler aus seinem Laden heraus täglich beobachtet, „wie sie den deutschen Staat ausnehmen“, habe er gesagt. Als Deutscher und als Soldat habe er sich verpflichtet gefühlt, dagegen etwas zu tun. Der Zeuge hatte sich nach der Freilassung des Angeklagten gemeldet und dies zu Protokoll gegeben.
Bei dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen jüdischen Glaubens. Der Angeklagte soll aus Fremdenhass gehandelt haben. Er bestreitet die Tat.