Corona-Regeln Wer ab Donnerstag noch einen kostenlosen Bürgertest in NRW bekommt

Düsseldorf · Nicht jeder bekommt noch einen kostenlosen Bürgertest. Manche Gruppen haben weiterhin ein Anrecht darauf.

Das Land NRW schränkt wie angekündigt das Angebot an kostenlosen „Bürgertests“ ab Donnerstag ein.

Foto: dpa/Sven Hoppe

In NRW wird das Angebot an kostenlosen „Bürgertests“ ab Donnerstag (30. Juni) gemäß der Vorgaben des Bundes eingeschränkt. Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Abend mit. Zudem dürfen zunächst keine neuen Teststellen mehr im Land eröffnet werden. Die entsprechende Verordnung wurde am Abend veröffentlicht. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben nach der Verordnung des Bundes nun noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Besucher von Krankenhäusern, Haushaltsangehörige von Infizierten und Menschen, die sich freitesten wollen.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisierte am Mittwochabend, dass die Vorgaben in Berlin „auf den letzten Drücker“ beschlossen worden seien. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger kam erst am Nachmittag - also wenige Stunden vor Inkrafttreten.

In einer Mitteilung verwies das Landesgesundheitsministerium am Abend auf die Bundesregelungen, was Selbstzahler angeht: Wer eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen will oder eine rote Corona-Warn-App hat, muss ab Donnerstag 3 Euro für einen Schnelltest bei einem Testcenter bezahlen. Der Staat zahlt die Differenz. Wer sich ohne Grund testen lassen will, muss komplett selbst bezahlen. Die Preise muss das Testzentrum draußen anschlagen.

(dpa/lnw)