Wie in Wuppertal Verschärfte Corona-Kontaktbeschränkungen in NRW laut Gericht rechtens

Münster/Wuppertal · Auf den privaten Wohnraum ausgeweitete Kontaktbeschränkungen in NRW sind rechtmäßig - ein Antrag gegen eine Corona-Allgemeinverfügung wurde abgelehnt. Auch Wuppertal hat Zusammenkünfte in Wohnungen begrenzt.

In Wuppertal wurden auch Zusammenkünfte in Wohnungen eingeschränkt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Auf den privaten Wohnraum ausgeweitete Kontaktbeschränkungen aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen sind nach einem aktuellen Gerichtsentscheid rechtmäßig. So wies das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren am Donnerstag einen Antrag gegen eine Corona-Allgemeinverfügung des Kreises Warendorf ab. Die für kreisangehörige Städte mit besonders vielen Neuinfektionen geltende Verfügung beschränkt private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung auf Angehörige eines Hausstandes mit höchstens einer weiteren Person.

Diese Ausweitung der geltenden Kontaktbeschränkungen auf den privaten Raum soll in Städten und Gemeinden im Kreis gelten, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche über dem Wert von 150 liegt. Das gilt nach Auskunft eines Kreissprechers zur Zeit nur für Ahlen. Sieben kreisangehörige Kommunen liegen demnach sogar unter einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50.

Corona in NRW: Wie Richter die Kontaktbeschränkungen in Wohnungen sehen

Dem Kläger ging diese mit dem Land NRW abgestimmte Regelung laut Gerichtsmitteilung zu weit: Sie stelle einen Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung dar und sei unverhältnismäßig, hieß es in der Gerichtsmitteilung.

Dem folgten die Richter nicht: Die Behörden seien befugt, im Einzelfall über die landesweiten Corona-Maßnahmen hinausgehende Regeln anzuordnen, um das Infektionsgeschehen kreisweit in den Griff zu bekommen. Es müsse vielmehr hingenommen werden, dass man sich für eine kurze Übergangszeit im privaten Raum nicht mit beliebig vielen Personen treffen könne. Dieser belastende Eingriff werde durch die zahlreichen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel abgemildert. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Auch die Stadt Wuppertal hat in dieser Woche angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus private Zusammenkünfte innerhalb einer Wohnung mit einem weiteren Hausstand auf höchstens fünf Teilnehmer begrenzt. >>>Die Corona-Regeln für Wuppertal im Überblick finden Sie hier<<<

(dpa)