Anwältin erneut auf der Anklagebank

Wegen Verleumdung einer Richterin wurde die Verteidigerin 2007 verurteilt. Jetzt geht sie in Berufung.

Wuppertal. Es hat Seltenheitswert, dass eine Rechtsanwältin auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Verteidigerin Andrea Groß-Bölting wird sich am 23. Januar schon zum zweiten Mal in der ungewohnten Rolle wiederfinden.

Bereits Ende 2007 musste sich die Anwältin vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: falsche Verdächtigung und üble Nachrede gegen eine Berufsrichterin. Das Amtsgericht verurteilte die Advokatin damals zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro. Das wollte Andrea Groß-Bölting nicht akzeptieren und ging in Berufung. Jetzt muss das Landgericht entscheiden.

Laut Anklage soll die Rechtsanwältin im Rahmen eines Gnadenverfahrens 2006 zugunsten eines Mandanten die damalige Vorsitzende Richterin Andrea Vosteen des Bruchs des Beratungsgeheimnisses bezichtigt haben. So habe sie dem Ministerium geschrieben, die Richterin habe nach der Urteilsverkündung in öffentlicher Sitzung gesagt, die ihr beisitzende Richterin habe für einen Freispruch gekämpft. Das Beratungsgeheimnis gilt unter Juristen als "heilig". Sein Bruch zieht für Angehörige der Richterschaft unter anderem dienstrechtliche Konsequenzen nach sich.

Nach einer Stellungnahme der Richterin hatte der Präsident des Landgerichts daraufhin Strafantrag gegen die Anwältin gestellt. Es folgte ein Strafbefehl über 16 000 Euro. Bei Rechtskraft wäre sie vorbestraft gewesen. Sie legte Einspruch ein und es kam zum ersten Prozess 2007.

Das Gericht war nach der Beweisaufnahme damals überzeugt, dass Richterin Vosteen keine Bemerkung gemacht hatte, die auf einen Bruch des Beratungsgeheimnisses hindeutete. Auch ging das Gericht davon aus, dass die Anwältin den Vorwurf in dem damaligen Gnadengesuch nicht deshalb formulierte, um der Richterin ein Disziplinarverfahren einzuhandeln. Groß-Bölting hatte im Prozess gesagt, es sei ihr nicht darum gegangen, die Richterin anzuschwärzen. Sie habe nur etwas für ihren Mandanten erreichen wollen.

Richterin Vosteen hatte im Prozess zum Thema Bruch des Beratungsgeheimnisses gesagt: "Der Sachverhalt hat so nicht stattgefunden", und die Formulierungen aus jenem Gnadenbrief seien "unverschämt", sie habe deshalb Anzeige erstattet.