Cinemaxx-Prozess: Urteile rechtskräftig
Die Angeklagten Mike D. und Sascha H. zogen vor Gericht ihre Berufung zurück.
Wuppertal. Im Prozess um die Ausschreitungen am Cinemaxx 2010 zur Vorführung eines Films über Neonazis wurden am Montag die letzten beiden Urteile rechtskräftig. Mike D. (30) und Sascha H. (23) nahmen ihre Berufung zurück.
2013 hatte das Amtsgericht fünf Angeklagte des Landfriedensbruchs für schuldig befunden. Vier Männer wurden zu Geldstrafen verurteilt, darunter Mike D. zu 1500 Euro. Sascha H. wurde nach Jugendstrafrecht auferlegt, 1000 Euro an den Förderverein der Alten Synagoge zu zahlen. Nach Feststellung des Amtsgerichts waren die Angeklagten, die zur rechten Szene gehörten, zur Filmaufführung am Cinemaxx erschienen, „um Präsenz zu zeigen“. Sie wurden als Rechte erkannt, aus dem Kino gedrängt. Es kam zu Rangeleien, Steine flogen gegen das Kino.
Gestern wollten Mike D. und Sascha H. in der Berufung Freisprüche erreichen. Der Vorsitzende Richter sagte, dass er das Amtsgerichts-Urteil vorläufig als „sehr milde“ einschätze, daher wenig Erfolgschancen sehe. Für Mike D. sei sogar eine höhere Strafe möglich, da auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt hatte. Nach kurzer Überlegung zogen sie und auch der Staatsanwalt ihre Berufung zurück.