Justiz Dachstuhl angezündet: Wuppertaler Landgericht fällt Urteil gegen betrunkenen Brandstifter
Wuppertal · Das Feuer zerstörte den Dachstuhl, die Löscharbeiten machten das gesamte Mehrfamilienhaus unbewohnbar. Der Schaden geht in die Millionenhöhe. Am Montag hat das Landgericht entschieden, was mit dem Brandstifter geschehen soll.
Es war am späten Ostersamstag 2022, als die Feuerwehr zu einem Brand an der Uellendahler Straße in Wuppertal-Elberfeld gerufen wurde. Als sie vor Ort ankam, schlugen bereits Flammen aus dem Dachstuhl des Mehrfamilienhauses.
Aus dem Haus mit 21 Mietparteien mussten fünf Personen, darunter zwei Kinder mit Atemschutzhauben gerettet werden. Verletzt wurde zum Glück niemand. Die Flammen griffen noch auf das Nachbarhaus über. Die Einsatzkräfte bekämpften das Feuer von außen über zwei Drehleitern. Das Brandhaus war anschließend nicht mehr bewohnbar, der Schaden liegt bei mehr als einer Million Euro.
Angeklagt war jetzt ein 32-jähriger Bewohner des Hauses wegen schwerer Brandstiftung und versuchter besonders schwerer Brandstiftung. Das Gericht war auch überzeugt, dass der Mann das Feuer aus Wut und Ärger gelegt hatte. Es sprach ihn aber wegen Schuldunfähigkeit frei. Auf freien Fuß kam er aber nicht.
Schon im Vorfeld des Brandes hatte der 32-Jährige öfter gedroht, das Haus „abzufackeln“, wenn er sich geärgert hatte. Davon berichteten Zeugen. Und auch in der Brandnacht hatte er Zeugen gegenüber erklärt: „Ich habe das hier angezündet.“ Und der herbeigerufenen Polizei hatte er gesagt: „Ich habe das angezündet, weil ich zurück ins Gefängnis will.“
Vor Gericht hat er sein Geständnis aber widerrufen und erklärt: „Ich habe mit dem Brand nichts zu tun.“ Er habe an dem Abend gelogen, sei betrunken gewesen. Tatsächlich hatte er zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von etwa 3,2 Promille.
Auch in seinem letzten Wort vor dem Urteil beteuerte er: „Ich kann nur sagen, dass ich damit nichts zu tun habe. Schade, wenn man mich hier zu Unrecht verurteilt.“
Sein Verteidiger wies darauf hin, dass es keine weiteren Spuren gibt, die auf seine Täterschaft hinweisen. An seinen Händen und seiner Kleidung wurden keine Rauchspuren gefunden. Der Staatsanwalt hatte erklärt, dass das nicht gegen seine Täterschaft spreche, weil er genug Zeit hatte, das Haus zu verlassen, nachdem er das Feuer gelegt hatte. Er forderte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Ein Sachverständiger hatte vom Alkohol- und Drogenmissbrauch des Mennes und von seiner emotional instabilen Persönlichkeit berichtet. Unter Alkoholeinfluss habe er auch wahnhafte Vorstellungen. Es sei nicht auszuschließen, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft hielt den 32-Jährigen nur für vermindert schuldfähig.
Das Gericht folgte aber dem Sachverständigen, dass eine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen sei. Deshalb sprach es ihn frei, ordnete aber an, dass er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird und eine Therapie macht.