Das Fahren ohne Ticket ist eine Straftat

Wer öfter erwischt wird, kann vor Gericht landen.

Wuppertal. Der Fall der „Oma Gertrud“: genannte Seniorin machte wegen ihres Alters Schlagzeilen — sie war 87 Jahre alt und wurde beim Schwarzfahren erwischt. Dabei gehören solche Prozesse zum Alltagsgeschäft der Gerichte. Was vielen nicht bewusst ist: Schwarzfahren ist eine Straftat. Beförderungserschleichung heißt der Straftatbestand. Dafür droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Die Wuppertaler Stadtwerke zeigen jeden Schwarzfahrer bei der Staatsanwaltschaft an. Auf der Anklagebank landen aber nur die Wiederholungstäter. „Ein Ersttäter wird nicht vor Gericht gebracht“, sagt Staatsanwaltssprecher Hans-Joachim Kiskel. Verfahren könnten eingestellt werden, zum Teil gegen Zahlung einer Geldauflage. Jugendlichen Schwarzfahrern kann die Justiz vielfältige Auflagen geben. Erst wenn jemand immer wieder erwischt wird, verhängen die Gerichte Geldstrafen, später auch Haftstrafen.

Auch Oma Gertrud war unzählige Male ohne Fahrkarte unterwegs. Weil sie zum angesetzten Prozess nicht erschien, kam sie für kurze Zeit in Untersuchungshaft. Inzwischen ist die alte Dame verstorben.