Diebischer Automatenknacker: Erst Haft, dann Drogenentzug

Schöffengericht verurteilt einen mehrfach vorbestraften Wuppertaler (32) wegen einer Diebestour durch Barmer Spielhallen zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung.

Wuppertal. 19 Vorstrafen hat ein 32 Jahre alter Wuppertaler bereits auf dem Konto. Jetzt ist der seit Jahren drogenabhängige Mann wieder verurteilt worden. Ein Jahr und drei Monate Haft ohne Bewährung lautet das Strafmaß des Schöffengerichts. Nach der Verbüßung der Haftstrafe muss der Wuppertaler zudem eine einjährige Entziehungskur antreten. Der Mann hatte zuvor eine brachiale Diebestour durch Barmer Spielhallen gestanden.

Laut Anklage geschah all’ das im Frühjahr dieses Jahres. Am 1. März soll der Junkie in einer Spielhalle Zur Scheuren aus einem Spielautomaten 440 Euro erbeutet haben. Dazu habe er unbemerkt den Automaten von der Stromzufuhr getrennt und dann eine Klappe, die ein Fach mit Geldröhren verdeckt, geöffnet und den Inhalt in den einen Rucksack geleert.

Wenig später wurde er erwischt — nicht als Dieb, sondern ohne Fahrerlaubnis hinter dem Steuer eines Autos. Der vorbestrafte 32-Jährige soll Drogen bei sich gehabt haben und auf dem Weg zu einer anderen Spielhalle gewesen sein. Trotzdem blieb der Wuppertaler zunächst auf freiem Fuß.

Einen Tag später tauchte der Mann dann in einer Spielhalle an der Berliner Straße in Oberbarmen auf. Und wieder soll er einen Automaten geknackt haben — mit brachialer Gewalt. Mit einem spitzen Gegenstand habe er das Geräte bearbeitet und dann nach einem gezielten Fußtritt mindestens 300 Euro aus dem freigelegten Banknotenhalter genommen. Das Geld habe er dann an einem anderen Gerät verspielt.

Es folgte die Festnahme und angesichts der Vorstrafen und der Häufung der Fälle der Gang in die Untersuchungshaft. Dort befindet sich der 32-Jährige nach wie vor. Im Prozess bekannte er sich zu seiner Drogenabhängigkeit und seinem Hang zum Glücksspiel an Automaten. Den Drogenentzug nach der Haft sieht der 32-Jährige offenbar als Chance an. Sein Fazit im Prozess: „Ich muss was tun.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.