Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt. Die Schutzmaßnahme sei verhältnismäßig und geeignet, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen.
In den hoch frequentierten Fußgängerzonen könnten die Mindestabstände oft nicht eingehalten werden. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde erhoben werden (Az.: 29 L 2277/20).