Verbrauchertipp Kontowechsel: Die Bank muss helfen

Neues Gesetz verpflichtet Kreditinstitute zur Unterstützung von Kunden.

Wuppertal. Ab 18. September können Verbraucher mit „Wechselhilfe“ durch alte und neue Bank beim Girokontowechsel rechnen. Das Zahlungskontengesetz schreibt vor, dass Geldinstitute dann beim Kontowechsel unterstützen müssen. „Das neue Institut der Wahl kann ermächtigt werden, alle Daten bei der alten Bank zu erfragen, die für die Benachrichtigung der Zahlungspartner und Umstellung auf die neue Kontoverbindung notwendig sind“, erklärt Werner Bergmann von der Verbraucherzentrale das neue Formular zur Kontowechselhilfe.

Binnen zwei Geschäftstagen müssen bei der alten Bank alle relevanten Informationen angefordert werden. Aber Achtung: „Pflicht wird nun, was einige Banken bisher schon als Kontowechsel- oder Umzugsservice angeboten haben. Doch bevor die neue Wechselhilfe genutzt wird, sollten Bankkunden nach den möglichen Kosten für die Unterstützung fragen“, so Bergmann. Für die reibungslose Trennung von der alten Bankverbindung gibt er die folgenden Tipps mit auf den Weg: Kein Wechsel ohne Angebotsvergleich: Wie der Kunde sein Girokonto nutzt und welche Anforderungen er an seine künftige Bankverbindung hat — anhand dieser Bestandsaufnahme sollte nach dem passenden Produkt geschaut werden. Ist der persönliche Kontakt in der Filiale wichtig oder reichen Online- und Telefonbanking aus? Wo gibt es Geldautomaten? Sind Zusatzangebote wie Kreditkarten enthalten? Wie schlagen Jahresgebühren, Giro- und Kreditkartenentgelte und Dispozinsen zu Buche? Die Preis- und Leistungsverzeichnisse der Banken sollten gezielt nach den Leistungen durchforstet werden, die der Kunde vorwiegend nutzt. Achtung: Bei mancher Bank kostet die Überweisung per Papierformular extra.

Andere nehmen Entgelte beim Einzahlen von Kleingeld. Wechsel ohne Wagnis: Wer sein Kostensparmodell beim Konto gefunden hat, kann den Wechsel selbstständig angehen. Musterbriefe und Checklisten dafür gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/girokonto-wechseln. Wer sich von den Banken unterstützen lassen möchte, hat ab dem 18. September einen gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe. Für den Wechselhilfeservice dürfen alte und neue Bank nur etwas berechnen, wenn das vorher mit dem Kunden vereinbart wurde. Der Gesetzgeber gibt dazu vor, dass die Entgelte hierfür angemessen und an den tatsächlichen Kosten orientiert sein müssen. Wie Banken das konkret umsetzen, wird sich erst in der Praxis zeigen. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale.nrw/ girokonto-wechseln