Corona-Krise Kurzarbeitergeld: Wuppertaler Online-Portal soll beim Antrag helfen

Das Unternehmen Pinetco will den Weg zur staatlichen Unterstützung erleichtern.

Pascal Kremp hat Pinetco gegründet.

Foto: ja/Kremp

Manchmal entwickeln sich Ideen für neue Geschäftsfelder aus eigenen Problemen und Notlagen. So war es auch bei Pinetco, einer Agentur für digitales Marketing und ihren etwa 45 Mitarbeitern: Das 2011 gegründete Wuppertaler Unternehmen, das eine Außenstelle im indischen Surat hat, musste für einen Teil seiner Belegschaft Kurzarbeitergeld beantragen, weil wegen der Corona-Krise Aufträge wegfielen. Die Informationen zum Kurzarbeitergeld im Internet fielen nach Ansicht der Verantwortlichen der Digitalagentur aber nicht sehr überzeugend aus. „Es gab einfach keine gute digitale Lösung, die sämtliche wichtigen Informationen auf einen Blick bereitgestellt hat“, sagt Pinetco-Gründer und -Geschäftsführer Pascal Kremp.

Um Abhilfe zu schaffen, entwickelte Pinetco eine eigene Cloud-Lösung, die über https://libu.io zu erreichen ist und einen „Kurzarbeit-Rechner“ anbietet. Das kostenfreie Angebot soll Unternehmen bei der Vorbereitung der Anträge für Kurzarbeitergeld helfen. Die Plattform gibt eine schrittweise Anleitung, wie ein solcher Antrag ausgefüllt werden muss, und liefert wichtige Links zu dem Thema.

Zudem erstellt sie digital die für den Antrag benötigte Abrechnungsliste 108, mit der die Ausfallstunden und die Gehaltskosten berechnet werden können. Das manuelle Nachschlagen der pauschalisierten Nettolöhne für jeden Mitarbeiter sei sehr aufwendig, heißt es zur Begründung. Bei dem neuen Tool müssten dagegen nur wenige Daten über die jeweiligen Mitarbeiter eingegeben werden. Nutzer erhalten dann in kurzer Zeit die Infos, die sie in die Liste 108 eintragen müssen. Damit könne dann aufgeschlüsselt werden, welcher Mitarbeiter in welchem Umfang von Kurzarbeit betroffen ist, betont Kremp.

Seit Mitte März ist die
Plattform freigeschaltet

Man wolle mit dem digitalen Angebot mögliche Anfragen an die Bundesagentur für Arbeit ausräumen und die Wartezeiten für die interessierten Unternehmen verkürzen, sagt der Geschäftsführer. Die Firmen könnten sich schnell und unkompliziert über das Kurzarbeitergeld erkundigen. Damit könnten die Firmen „eine Strategie zum Überleben“ in den derzeit schwierigen Zeiten entwickeln. Benötigt würden lediglich die aktuellen Lohnabrechnungen oder das Lohnjournal des IT-Dienstleisters Datev. Ein Steuerberater müsse nicht extra konsultiert werden.

Seit Mitte März ist die digitale Plattform freigeschaltet. Das neue Gesetz zur Kurzarbeit erlaubt es auch, Anträge rückwirkend zum 1. März 2020 zu stellen. Gerichtet werden müssen die Anträge an die Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag selbst kann der Kurzarbeit-Rechner von Pinetco nicht stellen, dazu muss das beantragende Unternehmen die entsprechenden Digitalangebote der Bundesagentur nutzen. Auch der analoge Postweg für die Anträge ist möglich.

Man habe sich im Vorfeld mit der Stadt, der Wirtschaftsförderung, der Bundesagentur für Arbeit und der Industrie- und Handelskammer besprochen. Da das Internetportal kostenlos sei, hätten die offiziellen Stellen keine Bedenken erhoben, sagt Kremp. Eine Gewährleistung für das von dem Tool errechnete Ergebnis übernimmt das Unternehmen aber nicht. Die Bundesagentur werde den Antrag ohnehin prüfen und „bei Fragen auf Sie zukommen“, erklärt Pinetco potenziellen Nutzern auf seiner Internetseite.

Bei der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal möchte man keine Einschätzung zu dem Online-Angebot abgeben, wie eine Sprecherin erklärt. Auf der Homepage: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/kug stünden umfassende Informationen zur Verfügung, die alle erforderlichen Antragsunterlagen für die Unternehmen der Region enthielten.