Sport und Corona in NRW Diese 2G-Ausnahmen gelten auch in Amateurwettbewerben
Wuppertal/Düsseldorf · Grundsätzlich gilt für den Vereins- und Freizeitsport in NRW die 2G-Regel. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Grundsätzlich gilt seit Mittwoch für den gesamten Vereins- und Freizeitsport in NRW für Sportler ab 16 Jahre die 2G-Regel. Der Landesportbund hat nach Rücksprache mit der Landesregierung aber die Ausnahmen noch einmal konkretisiert - und die sind zumindest was den organisierten Wettkampfsport angeht, doch größer als nach einer ersten Interpretation angenommen. So gilt die 3G-Regel mit höchstens 48 Stunden altem PCR-Test nicht nur für nicht immunisierte Sportler in Profiligen, sondern auch solche in Amateurwettbewerben, deren Fachverbände dem Landesportbund oder einer Mitgliedsorganisation des DOSB angeschlossen sind. „Das verstehe ich so, dass das praktisch alle Ligen sind“, so Volkmar Schwarz, Geschäftsführer des Stadtsportbunds (SSB) Wuppertal. SSB und Sportamt haben ein entsprechendes Schreiben an die dem SSB angeschlossenen Vereine versandt. Wer sich jetzt noch testen lässt (PCR), könnte also am Wochenende spielen. Eine weitere Ausnahme, gilt wie berichtet für nicht immunisierte Übungsleiter, Trainer und Betreuer. Sie dürfen auch mit höchstens 24 Stunden altem negativen Schnelltest weiter agieren, müssen dann aber eine medizinische Maske tragen. „Ich denke, das ist ein Zugeständnis gerade an den Jugendsport, den man nicht blockieren will“, so Schwarz.