Für den Friseur-Besuch gilt in Nordrhein-Westfalen ab diesem Mittwoch die 3G-Regel. Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis.
Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege.