Corona in NRW 2G-Beschränkung gilt auch für Amateursport in NRW

Düsseldorf · Coronabedingte Zugangsbeschränkungen werden in NRW von diesem Mittwoch auch für Amateursportler gelten. Auch viele weitere Bereiche sind betroffen.

Auch im Amateursport gibt es ab Mittwoch keinen Zugang mehr für Ungeimpfte.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Coronabedingte Zugangsbeschränkungen werden in Nordrhein-Westfalen von diesem Mittwoch an nicht nur für Zuschauer gelten, sondern auch für Amateursportler. Das stellte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der aktualisierten Corona-Schutzverordnung in Düsseldorf klar.

Demnach wird die sogenannte 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich flächendeckend eingeführt. Das heißt, Zugang haben nur noch Geimpfte und von Corona Genesene. Neben Sportveranstaltungen gilt die Regel unter anderem auch für Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten.

(dpa)