Fragen und Antworten 3G-Regel in Bus und Bahn in NRW: Was Fahrgäste wissen müssen
Die 3G-Regel gilt auch in Bussen und Bahnen in NRW. Wie das kontrolliert werden soll und was Fahrgäste noch beachten müssen? Fragen und Antworten.
Fahrgäste in Fern- und Regionalzügen sowie in Bussen und Straßenbahnen müssen im Kampf gegen das Coronavirus von diesem Mittwoch an geimpft, genesen oder getestet sein - auch in NRW. Was es zu beachten gilt.
Deutsche Bahn kündigt Kontrollen im Regional- und Fernverkehr an
Ab diesem Mittwoch gelten auch schärfere Corona-Regeln in Bussen und Bahnen: Fahrgäste müssen dann gemäß der sogenannten 3G-Regeln entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Andernfalls müssen sie an der nächsten Station aussteigen. Damit treten nun die Änderungen des vergangene Woche vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes in Kraft.
Die Deutsche Bahn hat bereits am Dienstag angekündigt, die 3G-Nachweise in ihren Zügen und Bussen stichprobenhaft während der Fahrt zu kontrollieren. Zuständig seien dafür die eigenen Sicherheitsdienste sowie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. Auch in den Fernzügen des Bahnkonkurrenten Flixmobility soll ausschließlich während der Fahrt stichprobenartig kontrolliert werden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Bei den Fernbusreisen, die das Unternehmen ebenfalls vermittelt, sollen die Fahrgäste bereits beim Einstieg den 3G-Nachweis vorzeigen - allerdings auch hier nicht immer und überall, sondern stichprobenartig.
Ausnahmen für Kinder
Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsnachweise. Bei Schülerinnen und Schülern wird davon ausgegangen, dass sie sich den regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen.
Tests
Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizierte Angelegenheit werden - vor allem wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststation zu kommen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgeber stellen. Einen kostenlosen „Bürgertest“ pro Woche gibt es an den Teststationen. Wer Tests für die übrigen Wochentage bezahlt, ist offen.
Kontrollen im Nahverkehr
Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Verantwortlich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehmen - trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeiter seien keine 3G-Polizei.
„Die Verkehrsunternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsämter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können“, hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen. „Gleichzeitig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleure bei der Umsetzung dieser schwierigen hoheitlichen Aufgabe.“
Die Fahrausweisprüfer der Stadtwerke in Krefeld (SWK) werden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Krefeld die Einhaltung der 3G-Regelung stichprobenartig kontrollieren - ähnlich wie zur Einführung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, hieß es.
Auch der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) machte darauf aufmerksam, dass „flächendeckende Kontrollen kaum zu realisieren sind“. Die Ahndung könne „analog der Maskenpflicht nur von Bundespolizei oder Ordnungsämtern übernommen werden“, hieß es. Der Testnachweis sei „auf Verlangen“ vorzuzeigen.
Infektionsrisiko
Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsunternehmen seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartungen an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzidenz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzielles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt.
Wirtschaftliche Folgen
Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Pandemie, rechnen die Verkehrsunternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliardenschwere staatliche Rettungsschirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespannt wird.
Taxis
Dort gibt es keine Zugangsbeschränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichtert, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertifikate überprüfen müssen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G“, Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen.