Golfer rufen Bundesgericht an
Der Club beschwert sich vor dem BGH gegen die vom OLG bestätigte Kündigung des Pachtvertrags. Der Verpächter will die sofortige Räumung durchsetzen.
Wuppertal. Der Streit zwischen dem Wuppertaler Golfclub Juliana und der Verpächterfamilie Vesper spitzt sich weiter zu.
Nachdem der Verein, der gegen die Kündigung des Pachtvertrags zum 31. Dezember 2009 angegangen war, nach seinem Sieg in erster Instanz in der Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) verloren hat, ist er nun vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, um Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.
Umgekehrt hat Arnt Vesper, der nach dem OLG-Urteil Ende Mai angekündigt hatte, bis Jahresende auf die Zwangsräumung zu verzichten, als Reaktion auf die Juliana-Pläne die sofortige Räumung beantragt.
Die bisherigen Clubmitglieder lädt er für 7. Juli ein, um ihnen die Möglichkeiten, in einem neu zu gründenden Club auf der Anlage weiterzuspielen, vorzustellen.
Etwa 90 Prozent von 177 erschienenen Juliana-Mitgliedern hatten auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen.
Fristgerecht bis 14. Juni hat der Verein daraufhin eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro bei seinem Anwalt hinterlegt — Voraussetzung, um den Schritt nach Karlsruhe gehen zu dürfen und zu verhindern, dass die Familie Vesper ihr Recht auf Räumung unmittelbar durchsetzen kann.
Wie berichtet, geht der Verein davon aus, dass der 1978 geschlossene und 1990 neu erstellte Pachtvertrag eine Laufzeit bis 2020 hat. Das Oberlandesgericht hatte diese Sicht nicht geteilt. In dem Pachtvertrag sei der gepachtete Golfplatz nicht ausreichend beschrieben worden. Das Landgericht Essen hatte in erster Instanz noch einen „Verstoß gegen Treu und Glaube“ gesehen.
Selbst bei überregionalen Turnieren werden die Juliana-Verantwortlichen inzwischen auf den Rechtsstreit angesprochen. Das grundlegende Problem, das der Club sieht, ist nämlich deutschlandweit bekannt. Clubs befürchten, auf ihrer Anlage nur noch Gast zu sein und sich Nutzungsbedingungen und Zeiten diktieren lassen zu müssen, wenn erst eine Betreibergesellschaft gegründet ist.
Genau das hat Arnt Vesper auf dem Nachbargolfplatz mit dem 1996 gegründeten Sprockhöveler Golfclub Felderbach getan. Während der inzwischen mit rund 1200 Mitgliedern aus allen Nähten platzt, ist der Golfclub Juliana auf knapp 600 Mitglieder geschrumpft.
Der dort geltende Vertragsentwurf, den Vesper auch dem Juliana-Vorstand vorgeschlagen hatte, sieht unter anderem vor, dass der Vorstand nicht von den Mitgliedern gewählt, sondern eingesetzt werden kann. Außerdem gebe es nur noch Jahresverträge mit einjähriger Kündigungsfrist.
„Der Spielbetrieb kann dann nur noch von der Betreibergesellschaft geregelt werden, bisher können wir den bestimmen“, erklärt der Juliana-Vorsitzende Claus Rosenlöcher seine Befürchtungen. Die werden dadurch genährt, dass das Vesper’sche Hotel wächst und Gäste eben auch mit einer Aussicht auf eine Partie Golf gelockt werden, was aus Sicht von Juliana die Nutzbarkeit für Clubmitglieder einschränken könnte.
„Bei Felderbach gibt es doch ein sehr reges Vereinsleben“, erwidert Arnt Vesper auf derartige Befürchtungen. Am Samstag findet auf dessen Anlage beispielsweise der Charity-Cup der Christoph-Metzelder-Stiftung statt.
Das Klima Vesper — Juliana-Vorstand ist inzwischen so vergiftet, dass Rosenlöcher und 15 weitere Mitglieder Hausverbot im Restaurant und den Nebenanlagen erhalten haben. Ihr Anwalt setzte durch, dass sie das Clubhaus weiter betreten und Verzehr selbst mitbringen dürfen.
Rosenlöcher und seine Vorstandskollegen sind unterdessen sicher, dass Vesper die Zwangsräumung des Platzes so lange nicht durchsetzen könne, bis der BGH über die Annahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Club entschieden habe. Rosenlöcher. „Das wird sicher einige Monate dauern.“ Nehme das BGH an, sehe man gute Chancen, sich doch noch durchzusetzen.