Handball: Trennung mit Nachspiel
Vanessa Beier nimmt die Kündigung des TV Beyeröhde nicht hin. Der Rechtsstreit wird vor dem Arbeitsgericht ausgetragen.
<strong>Wuppertal. Als Leistungsträgerin hatte sie - verletzungsbedingt - bisher nur wenig Gelegenheit zu glänzen, doch nun steht die 21 Jahre alte Vanessa Beier beim TV Beyeröhde im Mittelpunkt handfesten Ärgers. Abteilungsleiter Manfred Osenberg hatte der hoch gewachsenen Torhüterin nämlich zur Monatsmitte fristlos, bzw. ersatzweise fristgerecht gekündigt. "Vertragsgemäße Absprachen wurden nicht eingehalten", hieß es recht dürr von Beyeröhder Seite. Vorwürfe, die Vanessa Beier nicht hinnehmen wollte. Sie hat anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen, und da es bisher nicht zu einer Einigung gekommen ist, soll der Rechtsstreit am 6. März vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht ausgetragen werden.
Udo Schmidt, der Rechtsbeistand der Torhüterin, beruft sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht, kommentierte jedoch: "Es ist nicht schön, wie da mit einer jungen Spielerin umgegangen worden ist."
Ohne Vanessa Beier gehen zurzeit die Trainingseinheiten vor den letzten drei Spielen (1.März in Blomberg-Lippe, 15.März in Heckinghausen gegen den Abstiegskandidaten TSGKetsch und am 5. April in Erfurt) über die Bühne.
Dieter Trippens Engagement beim Zweitliga-Tabellenführer und Aufstiegskandidaten BV Borussia Dortmund steht trotz des noch schwelenden Rechtsstreits seines neuen Clubs mit dem Noch-Trainer Thomas Happe nichts mehr im Wege. Zusammen mit Trippen wird auch Co-und Torwart-Trainer Stephan Bender (36) den TVB in Richtung BVB verlassen. Manager Manfred Osenberg ist derzeit allerdings in vielversprechenden Verhandlungen mit einem neuen Torwart-Trainer, der dem zukünftigen und früheren Beyeröhder Coach Peter Brixner tatkräftig zur Hand gehen soll. Natürlich wird schon eifrig am neuen Kader gearbeitet.
Vergleich Ziel eines Gütertermins vor dem Arbeitsgericht ist in der Regel die gütliche Einigung. Beide Parteien können ihre Argumente für oder gegen die ausgesprochene Kündigung vorbringen.
Abfindung Das Gericht kann eine Abfindung vorschlagen, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht sinnvoll erscheint, was bei Zeitverträgen im Sport die Regel ist.
Öffentlichkeit Gütetermine werden öffentlich verhandelt.
Streittermin Kommt es zu keiner gütlichen Einigung wird verhandelt. Am Ende steht dann das Urteil des Arbeitsgerichts.