Sport und Corona Training in den Ferien auch für Schüler nur mit 3G-Nachweis

Wuppertal/Düsseldorf · Neue Coronaschutzverordnung sieht Änderungen für die Weihnachtsferien vor. Schüler gelten dann nicht automatisch als immunisiert und müssen sich für den Sportbetrieb selbst testen, wenn sie nicht geimpft sind.

Während der Ferien gelten Schüler nicht automatisch als getestet.

Foto: dpa/Zacharie Scheurer

Stadtsportbund und Stadt weisen in einem Brief an die Vereine darauf hin, das laut der ab diesem Freitag geltenden Coronaschutzverordnung NRW nicht geimpfte oder genesene Kinder bis einschließlich 15 Jahren in den Weihnachtsferien getestet werden müssen, um an Training oder Wettkampf teilnehmen zu dürfen. Aufgrund der fehlenden Schultestung gelten sie vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar ansonsten als nicht immunisiert. Um an Maßnahmen teilnehmen zu dürfen, seien dann entweder ein negativer Antigen-Schnelltest nötig, der nicht älter als 24 Stunden sein dürfe, oder ein PCR-Test, der höchsten 48 Stunden alt ist. Betreffen wird das auch die Schwimmer des SV Bayer, die nur zu Weihnachte eine kurze Pause einlegen wollen.  Die städtischen Turn- und Sporthallen sind vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar geschlossen.