Missbrauchsprozess Nach Urteil gegen Wuppertaler Priester: Sind weitere Personen involviert?

Wuppertal · Nach dem Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Priester aus Wuppertal zieht der Fall Kreise: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob gegen weitere Personen ermittelt werden muss.

 Nach dem Prozess um den Wuppertaler Priester zieht der Fall weiter Kreise.

Nach dem Prozess um den Wuppertaler Priester zieht der Fall weiter Kreise.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach dem Missbrauchsprozess gegen einen katholischen Priester will die Kölner Staatsanwaltschaft prüfen, ob möglicherweise Ermittlungen gegen weitere Personen aufzunehmen sind. Das teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Zunächst werde jedoch die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Köln abgewartet. Danach werde untersucht, „ob sich aus dem Verfahrenskomplex konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen weiterer Straftaten ergeben und ob dementsprechend Ermittlungsverfahren gegen weitere Personen aufzunehmen sind“. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Der Priester war am vergangenen Freitag vom Landgericht Köln zu zwölf Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Das Gericht sprach den 70-Jährigen schuldig, von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Gegen das Urteil hat er mittlerweile Revision eingelegt.

Im Hintergrund des Prozesses war es allerdings auch um die Frage gegangen, welche Mitverantwortung die Kirche trug. Im Urteil zeichnete das Gericht dazu ein differenziertes Bild. Einerseits sei die Kirche jahrzehntelang leichtgläubig und passiv gewesen. Andererseits sei es der 2015 eingerichteten Interventionsstelle des Erzbistums Köln für Missbrauch zu verdanken, dass das zuvor eingestellte Ermittlungsverfahren gegen den Pfarrer wieder aufgenommen worden sei.

Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ haben verschiedene Personen Strafanzeige gegen führende Bistumsvertreter wegen des Umgangs mit dem Fall gestellt. Einen Eingang der Anzeige konnte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch aber zunächst nicht bestätigen.

(dpa)