Prozess gegen Messerstecher: Das Schicksal eines Süchtigen
29 Jahre alter Wuppertaler auf der Anklagebank: Am heutigen Donnerstag sind Plädoyers und Urteil geplant.
Wuppertal. Im September 2010 soll ein 29 Jahre alter Wuppertaler auf dem Werth in Barmen einen 47-Jährigen mit zwei Messerstichen in den Rücken lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation. Am heutigen Donnerstag wird das Urteil erwartet. Wie berichtet, ist der Angeklagte — er befindet sich in U-Haft — geständig. Ihn erwartet eine hohe Haftstrafe.
So oder so ist sein Schicksal tragisch: Bereits im Jahr 2008 nahm er an einem Methadon-Programm in Wuppertal teil. 2009 war seine Dosis so weit heruntergeschraubt, dass er eine normale Therapie beginnen konnte. Zu dieser Zeit ging der Mann auch einer geregelten Arbeit nach. Im Mai vergangenen Jahres folgte dann ein Schicksalsschlag, der den 29-Jährigen offenbar erneut aus der Bahn warf: Sein damals fünf Monate alter Sohn starb an plötzlichem Kindstod. Danach habe er wieder begonnen, sich Heroin zu spritzen, sagte er vor dem Landgericht.
Wenige Wochen später stieg er wieder in das Methadon-Programm ein. Und ausgerechnet dort soll es an jenem September-Tag zum Streit in der Warteschlange gekommen sein. Als Zeugin vor Gericht bescheinigte die damalige Methadon-Ärztin dem Angeklagten gestern, ein „sehr intelligenter Mann“ zu sein. Und: „Er war nie aggressiv, sondern begegnete seinem Gegenüber höchstens mit Sarkasmus.“
Vor dem heutigen Urteil sind noch viele Fragen offen. So zweifelt Verteidiger Michael Kaps an der Glaubwürdigkeit des ebenfalls polizeibekannten Opfers. Der 47-Jährige hatte zur Tatzeit Wein und Bier getrunken und soll fast drei Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Offen ist, ob der Angeklagte wirklich in Notwehr gehandelt hat. Das hatte der 29-Jährige in seinem Geständnis behauptet. Bisher stützte nur seine Verlobte diese Aussage. Die übrigen Zeugen wollen keinen Angriff des späteren Opfers gesehen haben.
Auch der Tathergang selbst wirft Fragen auf: Der Angeklagte selbst sagte aus, vom Opfer hinterrücks angegriffen geworden zu sein und die Messerstiche dann über die eigene Schulter hinweg nach hinten ausgeführt zu haben. Wie dieses Szenario zu den Wunden in der Mitte des Rückens des Opfers passt, wird das Gericht entscheiden.