Das Gericht verurteilte sie heute zu vier Jahren Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Das erste Urteil aus dem Jahr 2008 - damals hatte die Frau eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren bekommen - war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden, um die Frage der Schuldfähigkeit neu zu klären. Damals hatte eine Psychiaterin der Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Das aktuelle Gutachten widersprach dem.
Das Gericht folgte in seinem Urteil dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in Anlehnung an den ersten Prozess zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. nib
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