Osterfeuer unter Vorbehalt Tradition Osterfeuer: Von den großen ist in Wuppertal nur noch das in Sudberg geblieben

Wuppertal · Wegen erhöhter Waldbrandgefahr nach langer Trockenhei, sind Osterfeuer derzeit bundesweit in der Diskussion, zum Teil bereits abgesagt worden.

In Sudberg ist für Samstag ein größeres Osterfeuer geplant.

Foto: Jörg Beckmann

In Wuppertal will die Einsatzleitung der Feuerwehr am Dienstag entscheiden, ob sie in größerem Umfang ausgerichtet werden dürfen.

Das dürfte dann allerdings auch nur noch für eine Veranstaltung relevant werden. Das Osterfeuer des Bürgervereins „Sudbürger“ ist das letzte von zwei großen, die zuletzt noch in Wuppertal stattfanden, und soll am Samstag um 19 Uhr auf der Festwiese an der Hintersudberger Straße entzündet werden, wo ab 18 Uhr gefeiert wird. Mit dem Regen vom vergangenen Sonntag und weiterem, der in diser Woche noch erwartet wird, ist der Sudbürger-Vorsitzende Gerrit Langefeld guter Dinge, das die Veranstaltung gefahrenlos über die Bühne gehen kann. Alles wird mit der Freiwilligen Feuerwehr Cronenberg abgestimmt. Präventiv werde das Feuer kleiner gehalten. Zudem wird vorab die Grasnarbe um das Feuer weitläufiger entfernt.

Dass es in Nächstebreck in diesem Jahr erneut kein Osterfeuer geben wird, hat nichts mit Waldbrandgefahr zu tun. „Uns fehlt die geeignete Fläche. Außerdem war es immer eine Gemeinschaftsaktion der Nächstebrecker Vereine, von denen sich etwa der Sängerverein aufgelöst hat“, sagt Nina Cleff, Vorsitzende des Bürgervereins Nächstebreck. Der stand stets federführend für die Organisation eines der traditionsreichsten Osterfeuer in Wuppertal. Zuletzt hat das 2023 stattgefunden.

Wie viele – auch kleinere – Osterfeuer in Wuppertal überhaupt lodern werden, kann die Stadt nicht sagen. Sie müssen hier nicht mehr angemeldet werden. Das Landes-Immissionsschutzgesetz hat das den Kommunen freigestellt und der Stadtrat letztlich so beschlossen.

Erlaubt sind Osterfeuer nur als öffentlich zugängliche Brauchtumsveranstaltungen. Ein privat veranstaltetes Osterfeuer ist nicht erlaubt. Darüber hinaus sind einige Regeln zu beachten – für ihre Einhaltung ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Verbrannt werden dürfen nur trockenes Ast- und Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume. Das Brennmaterial sollte vor dem Anzünden umschichtet werden, um Kleintiere zu schützen, die sich darin versteckt haben könnten. Zudem sind größere Abstände zu Gebäuden und Verkehrsflächen einzuhalten.