Rassekatze überfahren: 33-Jähriger will Strafe nicht zahlen
33-Jähriger bestreitet Unfallflucht und hat Einspruch gegen 1350-Euro-Strafe und Fahrverbot eingelegt.
Wuppertal. Der Tod einer Kartäuserkatze auf einer Anliegerstraße im idyllischen Laaken im Juli dieses Jahres beschäftigt am kommenden Montag das Amtsgericht. Ein 33 Jahre alter Wuppertaler muss sich dort wegen des Vorwurfs der Unfallflucht verantworten.
Grund für den Prozess: Der Mann hat einen Strafbefehl erhalten: 1350 Euro (30 Tagessätze zu je 45 Euro) soll er zahlen. Außerdem hat das Amtsgericht ein zweimonatiges Fahrverbot erlassen. Beides akzeptiert der Wuppertaler nicht. Also muss das Gericht den Sachverhalt klären. Ohne der Beweisaufnahme vorzugreifen, darf gesagt werden: In dem Fall steht Aussage gegen Aussage.
Laut Strafbefehl war der 33-Jährige am Morgen des 7. Juli dieses Jahres mit seinem Land Rover zum Waldparkplatz in Laaken unterwegs. Dem Vernehmen nach, wollte er von dort aus spazieren gehen. Auf der Fahrt zum Parkplatz habe er aus Unachtsamkeit die am Straßenrand befindliche Kartäuser-Katze überfahren und sich dann ohne weiteres entfernt. Als Belastungszeuge steht der Besitzer der drei Jahre alten Rassekatze in den Ermittlungsakten. Er soll vor dem Unfall den Land-Rover-Fahrer, wegen dessen angeblich zügiger Fahrweise angesprochen und später Anzeige erstattet haben.
Rechtsanwalt Ingo Losch — er verteidigt den Autofahrer — sieht dem Verfahren gelassen entgegen. Er verweist unter anderem auf die geringe Größe des Unfallopfers: „Wenn es überhaupt einen Unfall gegeben hat, dann hat mein Mandant das nicht bemerkt. Somit kann er auch nicht vorsätzlich eine Unfallflucht begangen haben.“
Laut Losch seien am Land Rover seines Mandanten damals keinerlei Unfallspuren festgestellt worden. Ob dazu noch das Gutachten eines Sachverständigen in Auftrag gegeben wird, muss sich am Montag vor Gericht zeigen.
Unstrittig ist bislang der materielle Wert der toten Kartäuserkatze: Laut Aktenlage beläuft er sich auf tausend Euro.