Rechtsgutachten Stadt Wuppertal: Bürgerbegehren gegen die Moschee an der Gathe ist unzulässig
Wuppertal · Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren seien vom Gesetzgeber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten, so die Stadt.
Das Bürgerbegehren gegen die Moschee an der Gathe ist unzulässig. Das geht aus einem von der Verwaltung beauftragten Rechtsgutachten einer Fachkanzlei hervor. Die Begründung ist, dass sich das Bürgerbegehren gegen den vom Rat bereits im Jahr 2013 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal an der Gathe richtet. Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren seien vom Gesetzgeber aber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten.
Das Wahlamt war bei einer ersten Prüfung nach der Einreichung des Bürgerbegehrens im März bereits zu derselben Einschätzung gekommen. Die Initiatoren wurden darüber unterrichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auch schon vor dem Sammeln von Unterschriften einen Ratsbeschluss über die Zulässigkeit beantragen können. Von dieser Option wurde jedoch kein Gebrauch gemacht, so die Stadt.