Toter Junge im Freibad: Neue Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft hat ein neues rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Cronenberg. Im Fall des am 6. Juli 2009 im Freibad Neuenhof verunglückten Siebenjährigen aus Velbert hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Ermittlungen wieder aufgenommen. Wie die Behörde gestern bestätigte, reagierte man damit auf die Beschwerde des Anwalts der Familie des Opfers gegen die Einstellung des Verfahrens zu Beginn dieses Jahres.
Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein neues rechtsmedizinisches Gutachten — es ist das mittlerweile vierte im Verfahren — in Auftrag gegeben. In etwa acht Wochen soll so geklärt werden, wie lange der Junge unter Wasser war. Ließe sich nachweisen, dass es ein deutlich länger als bisher angenommener Zeitraum war, müsste erneut geprüft werden, ob nicht doch eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.
Zuvor waren die Ermittler davon ausgegangen, dass der 1,24 Meter große Junge im Nichtschwimmer-Bereich bei einer Tiefe von 95 Zentimetern maximal zwei Minuten unter Wasser war. Man wolle sich jedoch nicht vorwerfen lassen, man habe nicht alles versucht, um den Fall zu klären, begründete die Ermittlungsbehörde gestern gegenüber der WZ die Entscheidung für ein neues Gutachten.
Das Verfahren richtet sich jetzt wieder gegen die damalige Bad-Aufsicht — eine ausgebildete Rettungsschwimmerin — und die beiden Betreuer der zwölfköpfigen Schülergruppe aus Velbert — darunter ein erfahrener Schwimmlehrer. Auch gegen den Verein als Betreiber des Freibads wird erneut ermittelt.
Wie berichtet, hat als einzige Beschuldigte bislang die damalige Bad-Aufsicht eine Aussage gemacht: Sie sei zum Zeitpunkt des Unglücks an der Kasse gewesen. Laut Staatsanwaltschaft hatte sie von dort aber freie Sicht auf das komplette Schwimmbad samt Nichtschwimmer-Bereich.