Der Ladendieb, der iPod - und eine unappetitliche Anklage
Warum ein bestohlener Elektrofachmarkt in Elberfeld das Beutestück im Wert von 149 Euro zwar zurücknahm, aber auf gar keinen Fall mehr verkaufen will.
Elberfeld. Normalerweise sind Menschen, die bestohlen worden sind, dankbar wenn sie die Beute und damit ihren rechtmäßigen Besitz zurückbekommen. Im Fall eines Diebstahls in einem Elektrofachmarkt in Elberfeld ist alles anders. Der Dieb wurde zwar schnell gefasst und die Beute - ein brandneuer iPod nano - sichergestellt. Doch das Kaufhaus erklärte umgehend, das Gerät im Wert von immerhin 149 Euro auf gar keinen Fall mehr in den Verkauf bringen zu wollen. Was war da nur passiert? Der Ladendieb - ein 38 Jahre alter Wuppertaler - hatte aus Furcht vor Entdeckung das keine vier Zentimeter große Gerät an einem Ort versteckt, der eigentlich dem Fiebermessen vorbehalten ist.
Der zuständige Staatsanwalt rang entsprechend um Fassung und dann um Worte. In der Anklage heißt es somit einigermaßen züchtig, der iPod habe sich "im behosten After" befunden. Das angesichts einer solchen Zweckentfremdung ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist, versteht sich von selbst.
Am Mittwoch vor dem Amtsgericht mühte sich der Angeklagte um eine Erklärung. Er sei "schlecht drauf" gewesen. Als Diabetiker brauche er Insulin, das sei ihm damals ausgegangen. Zu beschönigen hatte er nichts: "Ich habe geklaut, das tut mir leid."
Angesichts des Geständnisses konnte das Gericht glücklicherweise von der weiteren Sachaufklärung absehen. Kuriosum am Rande: Das gestohlene Gerät hätte seinem unrechtmäßigen Besitzer so oder so keine Freude bereitet. Laut Gericht hatte es schon vorher einen Software-Fehler.
Das Urteil - eine Geldstrafe über 1050 Euro (70 Tagessätze zu je 15 Euro) - ist rechtskräftig.