Mehr Autos - mehr Krach
Die Anwohner fürchten einen weiter steigenden Lärmpegel.
Boltenberg. Lärmschutz am südlichen Boltenberg ist eine Hoffnung für geplagte Bürger und Dauerthema der Bezirksvertretung (BV) Elberfeld-West. Mehrfach wurden Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW zu den Sitzungen gebeten, doch immer wieder winkten sie ab. In der jüngsten Sitzung der BV hatten Anwohner zumindest die Möglichkeit, ihre Befürchtungen Dirk Kasten vom Stadtbetrieb Verkehr vorzutragen.
Im Sommer 2013 hatte der Landesbetrieb gegenüber der BV betont, dass Lärmschutz an bereits bestehenden Straßen als freiwillige Leistung zu betrachten sei. Aus einer möglichen Zunahme des Verkehrs als Folge des Ausbaus von Landesstraßen erwachse kein Lärmschutzanspruch.
Am südlichen Boltenberg habe „eine aktuell durchgeführte lärmtechnische Untersuchung ergeben, dass sowohl die Immissionen der L418 als auch die Immissionen der L74 an den nächstgelegenen Häusern Boltenbergstraße 38 und Zur Waldesruh 100 Beurteilungspegel ergeben, die unter den maßgebenden Auslösewerten liegen“.
Von derlei Einschätzungen lassen sich die betroffenen Bürger keinesfalls einschüchtern. Da einige von ihnen als emeritierte Professoren profundes Fachwissen besitzen, stellen sie sich mit sorgsam begründeten Gegenargumenten der Diskussion und beeindruckten damit auch Dirk Kasten.
Nach ihrer Auffassung werden auf der sogenannten Südtangente, die als autobahnähnliche Verbindung zwischen Sonnborner Kreuz und A1 die parallel verlaufende A46 entlasten soll, eines Tages erheblich mehr Fahrzeuge verkehren, als es der Landesbetrieb derzeit publiziert.
Die Planer in Düsseldorf prognostizieren bis 2025 einen Zuwachs von nur zehn Prozent. Das sei schon deshalb falsch, sagen die Bürger vom Boltenberg, weil das heutige Verkehrsaufkommen lediglich geschätzt werde und viel zu hoch angesetzt sei. Bei ihren eigenen Berechnungen haben sie Testmessungen des gegenwärtigen Lärms durchgeführt und den Verkehrszuwachs auf der Grundlage von Zählungen berechnet. Sie kommen zu dem Schluss, dass der Lärmpegel um 3,6 dB (A) steigen wird, was gesetzlich als „erheblich“ gilt.
Während das Land beharrlich den Standpunkt vertritt, der Boltenberg liege zu weit entfernt von der Südtangente, um Lärmvorsorge beanspruchen zu können, und sei für eine Lärmsanierung zu geringen Immissionen ausgesetzt, wollen sich die Bürger nun auf den „erheblichen“ Lärmzuwachs durch den Ausbau der Schnellstraße berufen.
Rückendeckung kommt zudem vom Bundesverwaltungsgericht: „Nimmt als Folge des Straßenbauvorhabens der Verkehr auf einer anderen, vorhandenen Straße zu, ist der von ihr ausgehende Lärmzuwachs . . . zu berücksichtigen, wenn er mehr als unerheblich ist und ein eindeutiger Ursachenzusammenhang zwischen dem planfestgestellten Straßenbauvorhaben und der zu erwartenden Verkehrszunahme auf der anderen Straße besteht.“