Friedhof Varresbeck Friedhof Varresbeck: Urnenbestattungen im Waldgebiet gestoppt

Varresbeck · 390 Grabstätten für Urnen gibt es im Waldgebiet des Friedhofes Varresbeck. Wie sich jetzt herausstellte, liegen sie in einem Landschaftzschutzgebiet. Das hat Folgen.

Im Waldbereich des evangelischen Friedhofs an der Krummacherstraße sind keine Urnenbestattungen mehr möglich.

Foto: Cesare Lazaros Borgia

Auf dem Friedhof Varresbeck wird es keine weiteren Bestattungen in Urnenwaldgräbern mehr geben. Darüber informierte der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal jetzt die Angehörigen. Alle bereits beigesetzten Urnen können auf dem Waldgebiet bleiben und die Grabstätten weiterhin besucht werden.

Zwischen 2005 und 2019 wurden in dem Waldgebiet im oberen Bereich des Friedhofs 390 Bestattungen in Urnenbaumgräbern und Urnenwaldgräbern vorgenommen. Bei einem Ortstermin mit der Unteren Naturschutzbehörde stellte der Verband fest, dass die Urnen in einem Waldgebiet bestattet wurden, das zusätzlich Landschaftsschutzgebiet ist.

In einem Landschaftsschutzgebiet sind aber Beisetzungen grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Einschränkung wurde bei der Vergabe der Urnengräber von der vorherigen Friedhofsverwaltung nicht beachtet. Das teilte der Evangelische Friedhofsverband Wuppertal, der erst seit Januar 2020 Eigentümer des Friedhofs Varresbeck ist, mit.

In einem Schreiben wurden alle Nutzungsberechtigten darüber informiert. „Wir bedauern es aufrichtig, dass wir gezwungen sind, Angehörige mit dieser Situation zu belasten. Umso wichtiger ist es jetzt für uns, die Hinterbliebenen, die verständlicherweise verunsichert und sehr betroffen sind, zu unterstützen und ihnen bei der Suche nach neuen Lösungen zu helfen“, sagt Ingo Schellenberg, Geschäftsführer des Evangelischen Friedhofsverbands.

Alle bereits beigesetzten Urnen können auf dem Waldgebiet bleiben. Für die Angehörigen sind Besuche der Urnengräber weiterhin möglich, die Zuwegung bleibt unverändert bestehen. Das Waldgebiet ist auch in Zukunft ein ewiger Erinnerungsort, ohne dass nachgepachtet werden muss. Dazu gehört, dass die die Steine auf den Waldgräbern liegen bleiben und nach der Nutzungszeit nicht weggenommen werden.

Allerdings sind keine weiteren Beisetzungen möglich und auch eine Verlängerung der bestehenden Nutzungsrechte kann nicht erfolgen. Das bedeutet, dass auch Grabstätten, die in dem Gebiet vorab gekauft wurden, beispielsweise, um neben dem Partner oder den Eltern beigesetzt zu werden, nicht belegt werden können. In diesem Fall erstattet der Friedhofsverband die angefallenen Gebühren ab dem Jahr 2020 rückwirkend zurück. Falls Umbettungen gewünscht werden, hilft der Friedhofsverband dabei, eine Alternative zu finden.