Waldhaus Sanssouci - bald ein Denkmal?
Fachamt prüft den Vorschlag. Das Gebäude steht derzeit vor dem Verkauf.
Uellendahl. Vielleicht war es ja auch der bekannte Name, der gelockt hat. Das Waldhaus Sanssouci (französisch für „Ohne Sorge“) am Mirker Hain hat jedenfalls bei einem Immobilien-Internetportal für gut 25.000 Klicks auf der Angebotsseite des städtischen Gebäudemanagements (GMW) gesorgt. Der Mindestpreis lag bei 85.000 Euro. „Der Kaufpreis könnte jetzt aber schon höher ausfallen“, hofft GMW-Mitarbeiterin Britta Faßbender. Der Submissionstermin war gestern, bis Ende dieser Woche soll der Käufer feststehen, erklärt Faßbender.
Mit Interesse wird die Entwicklung am Uellendahl verfolgt. Der Förderverein Historische Parkanlagen und der Bürgerverein Uellendahl setzen sich bereits seit längerem für den Mirker Hain ein, in dessen Kontext sie eben auch Sanssouci und das Norwegische Holzhaus (siehe Infokasten) an der Kohlstraße sehen. Der Bürgerverein schlug kürzlich auch vor, Sanssouci unter Denkmalschutz zu stellen.
Der Antrag dazu wird derzeit in Pulheim vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vorbereitet. Vertreter waren bereits zu einer Begehung im Mirker Hain und an der Kohlstraße, gut einen Monat könnte es noch dauern, bis die Kommission zu einem Ergebnis kommt. „Die Denkmalbedeutung ist vorhanden“, verkündet Kerstin Walter, LVR-Referatsleiterin Gartendenkmalpflege, bereits vorab ein erstes Ergebnis.
Der fertige Antrag würde dann an die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal weitergeleitet, „der weitere Verwaltungsakt in Gang gesetzt“, wie Walter erklärt. Sollte die Kommission zu einem positiven Ergebnis kommen, könnte der Eintrag in die Denkmalliste praktisch sofort erfolgen, sagt Michael Sadowski von der Unteren Denkmalbehörde.
Bürger- und Förderverein sorgen sich um den Erhalt des 1890 erbauten Waldhauses. Ihre Befürchtung: ein neuer Eigentümer könnte Sanssouci weiter verfallen oder gleich abreißen lassen, um dann neu zu bauen. Das würde durch die Unterschutzstellung als Denkmal aber verhindern. Auch Wilhelm Schulte-Bocholt vom GMW sagt: „Die Sorge ist unbegründet.“ Sanssouci genieße ohnehin Bestandsschutz. Falls das Gebäude so verfallen würde, dass es nur noch abgerissen werden kann, erlischt deshalb das Baurecht. Das Gelände bliebe eine einfache Waldfläche. Auch beim GMW hoffe man, dass der neue Eigentümer den ehemaligen Von-der-Heydt-Besitz in die Zukunft rette, so Schulte-Bocholt.
Vom Tisch ist dagegen endgültig eine öffentliche Nutzung des Landhauses. Ein Antrag dazu von Bündnis 90/Die Grünen war zuletzt im Rat abgelehnt worden, wobei sich Ratsherr Klaus Lüdemann vor allem über die Art und Weise aufregte. Man habe den Antrag praktisch „nicht ernst“ genommen, das Landhaus als „Hundehütte“ und „Villa Kunterbunt“ bezeichnet.