Bahn-Rodungen in Vohwinkel sorgen für Ärger
Der Vorwurf: Verstoß gegen das Naturschutz-Recht.
Vohwinkel. Hausbesitzer wissen das: Wer auf seinem Grundstück den Baumbestand ändern will, ist an viele Einschränkungen gebunden. Einen ausgewachsenen Baum zu fällen, ist gar nur in Ausnahmefällen erlaubt. Regeln, die für alle gelten. Eine Ausnahme: Die Deutsche Bahn. Sie setzt sich im Bereich des Bahnhofs Vohwinkel über die Gesetze hinweg - mit dem Segen der Landesregierung.
Die Vorgeschichte: Im Juni beobachtete ein Wuppertaler, der in Düsseldorf arbeitet, massive Rodungen entlang der Nordseite der Bahnstrecke. Vom Bahnhof Vohwinkel bis zur Stadtgrenze nach Gruiten kappte die Bahn flächendeckend Büsche und Bäume. Der Naturfreund wusste, dass dies im Sommer nicht erlaubt ist - in der Brut- und Vegetationsperiode von März bis Ende September dürfen Rodungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Deshalb wandte sich der Vohwinkeler an Johannes Remmel von den Grünen in Landtag. Der stellte eine Anfrage an die Landesregierung. Das Ergebnis: Die Rodung ist legal. Die Bahn brauche keine Genehmigung, da eine "Gefährdung des Bahnbetriebes" vorliege.
Für Remmel nur Ausreden: "Es sind ja nicht einzelne Bäume gefällt worden, die drohten, auf die Gleise zu stürzen. Hier wurde großflächig gerodet. Es kann nicht sein, dass die Bahn hier zum legalen Gesetzesbrecher wird."
Auch Jörg Liesendahl, BUND-Vorstand in Wuppertal, kennt das Problem seit langem: 2003 erstattete er Anzeige gegen die Bahn, als zwischen Vohwinkel und Gruiten ein stillgelegter Rangierbahnhof großflächig von Bewuchs befreit wurde. "Schon damals musste die Betriebssicherheit als Ausrede herhalten. Aber auf dem alten Rangierbahnhof fuhren ja gar keine Züge", so Liesendahl. "Die Bahn bricht das Landschaftsgesetz wissentlich." Niemand habe was dagegen, dass einzelne Bäume in der Schutzperiode gefällt würden. Aber: "Man kann nicht auf einer Kilometerstrecke Tabula rasa machen".
Die Bahn nannte auch gegenüber der WZ die Betriebssicherheit als Grund für die Rodung. Zwar sein nicht jeder Strauch eine akute Bedrohung, so ein Sprecher, aber: "Wir müssen die Betriebssicherheit langfristig sicherstellen, da können wir keine kleine Heckenschere benutzen. Wir sind ja nicht im Garten." Dort wäre ein solches Vorgehen ja auch nicht erlaubt.