Brandstiftung im Bahnhof Vohwinkel: Kiosk-Besitzer (35) verurteilt
Der Familienvater beteuert vergeblich seine Unschuld.
Vohwinkel. Vor fünf Jahren brannte die Bäckerei im Bahnhof Vohwinkel - in der Nacht vor der Eröffnung. Am Dienstag ging der Berufungsprozess gegen den mutmaßlichen Brandstifter und Haupttäter zu Ende. Ergebnis: Der 35-Jährige wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte es eine umfangreiche Beweisaufnahme, ausgiebige Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie eine lange Beratungszeit der Kammer gegeben. Die Forderungen reichten von Freispruch bis zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.
Laut Anklage hat der 35 Jahre alte zweifache Familienvater zwei weitere Männer, die in der Sache bereits rechtskräftig verurteilt wurden, angestiftet, den Brand in jener November-Nacht gelegt zu haben. Der Angeklagte, der selbst einen Kiosk auf dem Bahnhofsvorplatz betreibt, soll nach Aussagen der beiden Belastungszeugen in der Bäckerei eine Konkurrenz gefürchtet haben.
Das Landgericht wies sowohl die Berufung der Verteidigung - sie hatte Freispruch gefordert -, wie auch die Berufung der Staatsanwaltschaft - ihr war das Urteil des Amtsgerichtes zu milde - zurück. Das Landgericht folgte auch im Strafmaß dem Urteil des Amtsgerichtes. Kernpunkt des Urteils bildeten dabei die Aussagen der beiden Mittäter. Konstant hatten diese Männer von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur zweiten Gerichtsverfahren ausgesagt, von dem Angeklagten angestiftet worden zu sein. Detailliert hatten sie zudem den Tathergang geschildert.
"So schlichte Gemüter können sich das nicht ausgedacht haben", sagte der Staatsanwalt im Plädoyer. Deren Aussagen hätten auch die Ergebnisse des Sachverständigers bestätigt, so Gericht und Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf diverse Ungereimtheiten in den Aussagen hingewiesen und wollte diese dadurch als unglaubwürdig gedeutet haben. Dem folgte das Gericht nicht und sprach den Mann schuldig. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.