Videokameras für den P&R-Parkplatz in Vohwinkel?
Auf Gelände am Bahnhof kommt es oft zu Straftaten. Eine Bürgerin fordert jetzt eine Überwachung.
Vohwinkel. Jacqueline Doose ist sauer. Zweimal hat sie schon schlechte Erfahrungen gemacht, als sie auf dem Park and Ride-Parkplatz am Vohwinkeler Bahnhof ihre Zweiräder abgestellt hatte, weil sie von dort zur Arbeit beziehungsweise Schule fährt. Der jüngste Zwischenfall ereignete sich erst in der vergangenen Woche: „Da hatte jemand versucht, mit einem Seitenschneider mein Fahrradschloss zu knacken“, erzählt die junge Frau der WZ. Bereits vor zwei Jahren hatte dort jemand ihren abgestellten Motorroller demoliert.
Aus Ärger über den erneuten Vorfall hat sie auf Facebook den Vorschlag gepostet, den Parkplatz mit einer öffentlichen Videoüberwachung kontrollieren zu lassen. Aus ihrer Sicht ergibt diese Maßnahme Sinn, weil der Parkplatz — auch nach Angaben der Polizei — ein Kriminalitätsschwerpunkt ist. Die Reaktionen auf ihren Vorschlag waren durchwachsen. „Manche sahen die Videoüberwachung doch kritisch und haben gesagt, dass man die Straftäter trotzdem nicht fasst.“
462 Parkplätze bietet die Park and Ride-Anlage an Bahnhof Vohwinkel. Wer die Parkfläche ansteuern will, muss sein Gefährt über den Parkplatz von „Akzenta“ steuern. Das ist vielleicht etwas umständlich, dafür stehen dann aber reichlich Parkplätze zum Gratistarif und rund um die Uhr zur Verfügung. Doch was nützt der kostenfreie Parkplatz, wenn dafür Beschädigungen am Fahrzeug oder aufgebrochene Wagen drohen.
Auch bei der Polizei räumt man ein, dass der Park and Ride-Parkplatz in Vohwinkel ein Standort ist, an dem sich immer wieder Straftaten ereignen. „Da stehen viele Fahrzeuge und es ist ein großer Parkplatz — da ist einfach die Wahrscheinlichkeit groß, dass etwas passiert“, sagt Polizeisprecher Christian Wirtz. Die Polizei fahre zwar regelmäßig auf dem Gelände Streife, könne aber keinen dauerhaften Schutz vor Straftaten garantieren.
Die Idee einer Videoüberwachung sieht die Polizei dennoch kritisch. „Eine Videoüberwachung ist an erhebliche rechtliche Hürden geknüpft“, sagt Wirtz. Die Einrichtung einer solchen Überwachung regelt das NRW-Innenministerium über das Landespolizeigesetz. Die Beobachtung findet live statt und wird von Polizisten durchgeführt. Installiert werden darf die Videoüberwachung aber nur an Orten, die als besondere Kriminalitätsschwerpunkt gelten. In Kneipenvierteln in Mönchengladbach, Düsseldorf oder Köln gibt es bereits Bereiche, die mit Videokameras überwacht werden — weil es dort in der Vergangenheit immer wieder zu Schlägereien kam. Solche Kriminalitätsschwerpunkte gibt es nach Ansicht der Polizei in Wuppertal aber bislang nicht. Gleichwohl wurde der Einsatz der Videotechnik unter anderem am Berliner Platz oder am Döppersberg schon diskutiert.
Auch aus Sicht der Stadt ist es nicht so einfach möglich, eine flächendeckende und anlasslose Überwachung eines Platzes umzusetzen. Davor stehen nach Angaben von Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler die Datenschutzrichtlinien und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes Bürgers. „Wir können Plätze nicht so ohne Weiteres überwachen lassen“, sagt sie.
Laut dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung das Recht des einzelnen, sich in der Öffentlichkeit bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung zu werden. Wenn durch den Einsatz von Videokameras personenbezogene Daten gesammelt werden, ist dies laut Rechtssprechung ein Eingriff in das Grundrecht, für den es einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedarf. Zudem ist unter Experten fraglich, welchen Nutzen eine Videoüberwachung bringt und ob es nicht eher sinnvoller ist, die Zahl der Polizisten zu erhöhen.
Jacqueline Doose hat auf jeden Fall ihre Konsequenzen aus den ärgerlichen Vorfällen gezogen. Sie parkt nicht mehr am Bahnhof Vohwinkel.