Tanztheater Adolphe Binders Kündigung bleibt unwirksam

Wuppertal · Das Landesarbeitsgericht weist die Berufung des Tanztheaters gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal zurück.

 Ihre Kündigung bleibt unwirksam: Adolphe Binder.

Ihre Kündigung bleibt unwirksam: Adolphe Binder.

Foto: dpa/Jana Bauch

Auch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Kündigung Adolphe Binders durch das Tanztheater Wuppertal für rechtswidrig befunden. Es wies damit am Dienstagmittag die Berufung des Tanztheaters Wuppertal gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom Dezember zurück, das ebenso entschieden hatte. Noch nicht geklärt sind Fragen wie die Weiterbeschäftigung und Gehaltsansprüche der ehemaligen Intendantin Binder. Sie sollen zum Jahresende verhandelt werden.

Das Tanztheater hatte Adolphe Binder im Juli 2018 nach nur einem Jahr fristlos gekündigt, nachdem es intern Konflikte gegeben hatte. Sie hatte vor dem Arbeitsgericht in Wuppertal gegen die Kündigung geklagt und Recht bekommen. Das Gericht erklärte, die vorgetragenen Gründe reichten nicht für eine fristlose Kündigung. Eine normale Kündigung war in ihrem Fünfjahresvertrag nicht vorgesehen.

Hauptargument des Tanztheaters war, dass die Intendantin keinen umsetzbaren Spielplan vorgelegt hatte. Sie hatte erklärt, dieser werde gemeinsam entwickelt, aber sie habe nicht genug Zuarbeit dafür bekommen. Deutlich wurden Konflikte zwischen der Intendantin und der Geschäftsführung.

Im Tanztheater arbeitet inzwischen Bettina Wagner-Bergelt als Intendantin, ebenso ist die Geschäftsführerposition mit Roger Christmann neu besetzt.

Weitere Informationen folgen.

(kati)