Verpackungsmüll Verpackungsgesetz verunsichert Wuppertaler Unternehmen

Eine neue Gesetzesregelung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich registrieren.

 220 Kilogramm Verpackungsmüll produziert jeder durchschnittlich im Jahr.

220 Kilogramm Verpackungsmüll produziert jeder durchschnittlich im Jahr.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Jeder Deutsche produziert laut aktueller Zahlen des Umweltbundesamt durchschnittlich mehr als 220 Kilogramm Verpackungsmüll pro Jahr. Um diesen Anteil an der Müllproduktion zu minimieren, gilt in Deutschland ab dem kommenden Jahr ein neues Verpackungsgesetz. Hersteller von Verpackungen und Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei der in Osnabrück ansässigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren lassen – oder zumindest prüfen, ob die Registrierung nötig ist. Bei der Stelle und dem Register namens „Lucid“  melden die Hersteller dann die Art und Menge ihrer Verpackungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200 000 Euro.

Pro Tag gibt es
mehrere Anfragen

Auch Unternehmen in Wuppertal mussten deshalb klären, inwieweit sie von den Auflagen des neuen Verpackungsgesetzes betroffen sind und ob sie sich registrieren müssen. Im Bereich des Handels sei das Thema schon seit längerem bekannt, da in der Fachpresse darüber berichtet worden sei, sagte eine Vertreterin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal auf WZ-Anfrage. Gleichwohl gebe es durchschnittlich pro Tag „etwa drei Anfragen“ zu dem Thema in der Kammer. Im Zweifel sei es deshalb besser, dass sich Unternehmen, die sich unsicher seien, vorsorglich erst einmal bei der zentralen Stelle registrieren lassen.

Zudem könne man sogenannte Serviceverpackungen – also zum Beispiel Verpackungen für Brot oder Backwaren  - über die Hersteller oder Dienstleister der Verpackungen registrieren lassen. Diese Dienstleister könnten dann für den Handel vor Ort die Registrierung übernehmen, erklärte die Expertin. Für die Entsorgung sind Recyclingunternehmen wie der Grüne Punkt und andere Duale Systeme zuständig, die über Lizenzgebühren finanziert werden, die von den „Erstinverkehrbringern“ – das sind in der Regel die Hersteller - der Verpackungen gezahlt werden.

Vorsorglich
registrieren lassen

Zu Vorsicht im Umgang mit dem neuen Gesetz, das die derzeitige Verpackungsverordnung ablöst, mahnt der Geschäftsführer des Handelsverbands Wuppertal und Bergische Region, Ralf Engel. Das Gesetz hantiere teilweise mit „unklaren Begrifflichkeiten“, monierte er. Deshalb habe sein Verband allen Mitgliedern, die in irgendeiner Form Verpackungen in ihrem geschäftlichen Alltag nutzen, empfohlen, sich vorsorglich bei der zentralen Stelle registrieren zu lassen. Das sei sinnvoller, als nachher Gefahr zu laufen, dass man wegen der Nichtregistrierung abgemahnt werde und hohe Bußgelder drohten, sagte Engel.

Schon bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe man vor möglichen Abmahnwellen gewarnt, die als Folge der neuen Gesetzesregelung auf die Unternehmen zukommen könnten. Das sei der DSGVO dann zwar nicht so gekommen, aber man wisse eben nicht, was nun nach Einführung des neuen Verpackungsgesetzes folgt, sagte Engel. Insofern müsse sich der Handel auf die neuen Bedingungen „einstellen“.

Der Verbraucher selbst wird von den Veränderungen in den Geschäften eher wenig bemerken. An Getränkeregalen in den Einkaufsläden muss künftig per Schild darauf hingewiesen werden, ob es sich bei den Flaschen um Mehr- oder Einweg handelt. Überdies muss sich der kommerzielle Online-Handel dem Thema „Verpackungen“ stellen, sich registrieren lassen und für die Entsorgung Lizenzgebühren zahlen. Das gilt auch für Umverpackungen, in die bereits abgepackte Ware zusätzlich verstaut wird.

Der Wuppertaler Bäckerei-Unternehmer Dirk Polick erwartet für den täglichen Arbeitsalltag an seinen Verkaufstresen keine großen Änderungen durch das neue Gesetz. Da er in seinen Geschäften Systemverpackungen ausgeben lasse, sei für die Registrierung der Hersteller der Papiertüten zuständig. Noch seien zwar nicht alle Fragen zum neuen Verpackungsgesetz geklärt, grundsätzlich finde er den Ansatz aber „richtig“, betonte der Bäckermeister. Es müsse darum gehen, dass in der Gesellschaft weniger Abfall anfalle.