Verbrauchertipp Flugärger: Welche Rechte hat man?
Wenn etwas schief geht, haben Reisende weitgehende Ansprüche.
Wuppertal. Ob Mallorca, Madagaskar oder Malediven — viele Urlaubsziele lassen sich nur mit dem Flieger erreichen. „Wer weit weg Sonne tanken oder Abenteuer erleben will, erlebt oft lange Wartezeiten und andere Unannehmlichkeiten. Um den Urlaubsärger möglichst gering zu halten, hat Michelle Schüler von der Verbraucherzentrale in Wuppertal einige Tipps:
Überbuchung und Annullierung: Wer wegen einer zu vollen Maschine oder eines gestrichenen Flugs nicht planmäßig abheben kann, bekommt möglicherweise den kompletten Flugpreis erstattet oder einen Ersatzflug angeboten. Darüber hinaus steht Kunden ein finanzieller Ausgleich zu. Die Erstattung richtet sich immer nach der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.
Sonderregeln bei gestrichenem Flug: Allerdings gilt ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nicht in jedem Fall. Teilt die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vorher mit, dass der gebuchte Flug annulliert wird, kommt sie finanziell ungeschoren davon. Flugreisende gehen bei späterer Unterrichtung ebenfalls leer aus, wenn ihnen die Fluggesellschaft eine zeitlich zumutbare Weiterbeförderung anbietet. Kann die Airline nachweisen, dass sie für den Flugausfall nicht verantwortlich ist, haben Reisende jedoch keinerlei Entschädigungsansprüche. Mit technischen Problemen können sich die Gesellschaften indes meist nicht herausreden.
Lange Wartezeit: Bei langen Wartezeiten schreibt die EU den Airlines zudem vor, sich um das leibliche wie kommunikative Wohl ihrer Gäste zu kümmern. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefongespräche, Telexschreiben, Faxe oder E-Mails. Wird eine Übernachtung fällig, muss die Airline kostenlos für ein Hotel und den nötigen Transfer sorgen. Akzeptieren Kunden einen Ersatzflug zu einem anderen Airport, ist die Gesellschaft verpflichtet, die Kosten der Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielort zu übernehmen.
Verspätung: Auch Verspätungen braucht der Fluggast nicht klaglos hinzunehmen. Verschiebt sich der Start je nach Flugstrecke um zwei bis mehr als vier Stunden, müssen die Airlines die Passagiere wie bei einer Überbuchung oder Annullierung kostenlos betreuen. Verzögert sich der Flug um mindestens fünf Stunden, können Kunden, denen die Lust auf den Flug vergangen ist, auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises pochen. Fluggästen steht bei immensen Verspätungen der gleiche finanzielle Ausgleich zu, den sie im Falle einer Annullierung verlangen können — und zwar dann, wenn ein Kunde sein Endziel erst drei oder mehr Stunden nach der von der Fluggesellschaft ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht und die Airline nicht nachweisen kann, dass sie für die verspätete Ankunft nicht verantwortlich ist.