Die Staatsanwaltschaft hatte dem jungen Mann vorgeworfen, einen gefälschten Impfausweis genutzt zu haben. Laut Anklage hatte er im November 2021 in einer Wuppertaler Apotheke einen Impfausweis, ausgefüllt mit seinen Personalien, vorgelegt, um sich ein digitales Covid-19-Zertifikat der EU mit QR-Code ausstellen zu lassen, das er auf sein Handy laden kann.
Die beiden im Impfpass aufgeführten Schutzimpfungen gegen eine Covid-19-Infektion sollten am 22. Juni 2021 und am 23. Juli 2021 erfolgt sein, hatten aber laut Staatsanwaltschaft nie stattgefunden. Das Urteil ist rechtskräftig.