Schlaflose Nächte Wassergebühr von 14 000 Euro schockt 83-jährige Hauseigentümerin in Wuppertal

Wuppertal · Mehrere Nächte hat Irmgard Rittersen (83) nicht geschlafen, nachdem der Brief der Stadt Wuppertal kam – mit einer Forderung von rund 14 000 Euro. Wassergebühren für ein Haus, das ihr gar nicht gehört. Der Hintergrund.

Irmgard Rittersen und Sohn Jörg vor ihrem Haus – zahlen sollte sie auch für das Haus im Hinterhof.

Foto: Anna Schwartz

Mehrere Nächte hat Irmgard Rittersen (83) nicht geschlafen, nachdem der Brief der Stadt ankam – mit einer Forderung von rund 14 000 Euro. Wassergebühren für ein Haus, das ihr gar nicht gehört. Auf WZ-Nachfrage wurde der aktuelle Fehler korrigiert. Hintergrund ist aber ein rechtliches Verhältnis, das ihr nicht bewusst war.

Die Seniorin lebt in einem Mehrfamilienhaus aus der Gründerzeit an der Hünefeldstraße. Sie und ihr Mann hatten die Wohnung einst bei einer Zwangsversteigerung gekauft. Nach und nach erwarben sie weitere Wohnungen in dem Haus, das lange leerstand. Nur eine Wohnung ging an einen anderen Käufer. „Wir haben immer so gekauft, wie wir Geld hatten“, betont Irmgard Rittersen. Ihr inzwischen verstorbener Mann habe, wenn er konnte, renoviert. Heute sind zwei Wohnungen vermietet. Ihr Sohn Jörg Rittersen hat sich in den letzten Jahren mit um die Verwaltung gekümmert.

Im Hinterhof steht ein weiteres Mehrfamilienhaus, das lange noch dem ursprünglichen Besitzer gehörte und vor einigen Jahren dann von einer Immobilienfirma gekauft wurde. Sie hätten sich immer gut mit dem Firmeninhaber verstanden, sagt Jörg Rittersen. Wie zuvor habe jeder seine Abgaben selbst gezahlt.

Die Wassergebühren für 2022 für ihr Haus habe seine Mutter auch vollständig gezahlt. Die Forderung stamme aus dem Verbrauch im Hinterhaus. Was ihnen nicht bewusst war: Als Teil einer Eigentümergemeinschaft haften sie auch für Schulden der anderen. Denn die Häuser stehen auf einem Grundstück, die Eigentümer bilden eine Eigentümergemeinschaft. Irmgard und Jörg Rittersen haben Mitte vergangenen Jahres eine Trennung der Grundstücke in die Wege geleitet, aber für den Zeitraum der Nachforderung gilt noch die Eigentümergemeinschaft.

Die hohe Summe hat Irmgard Rittersen den Schlaf geraubt. Nur wenig Erleichterung brachte eine Ermäßigung um 4000 Euro. Ihr Sohn vermutet, dass die Immobilienfirma einen Teil bezahlt hat, aber nicht genug. Der Firmeninhaber habe zwar ankündigt, sich zu kümmern, die Stadt nahm aber die Forderung nicht zurück.

Wasserverbrauch
wurde geschätzt

Bei Anrufen sei ihm nur gesagt worden, sie seien verpflichtet zu zahlen. Ein Brief vom 30. Januar 2023 drohte mit Kontopfändung oder gegebenenfalls Erzwingungshaft. Auch eine Ratenzahlung habe man nicht erlaubt, sagt der Sohn. „Wie soll ich das bezahlen?“, fragt Irmgard Rittersen. Sie spare, wo sie könne, heize nur mit dem Holzofen im Wohnzimmer. Auch ihr Anwalt sagte, dass die Stadt im Recht sei.

Jörg Rittersen schilderte den Fall der WZ, die bei der Stadt nachfragte. Dort wurde der Vorgang erneut geprüft – und die Forderung zurückgenommen. „Da sind Dinge nicht richtig gelaufen“, räumt Norbert Dölle, Leiter des Finanzressorts der Stadt, ein. „Wir entschuldigen uns.“ Es gebe aber auch Versäumnisse von Eigentümerseite.

Das Problem war das Foto eines Wasserzählers, das für die Abrechnung eingesandt wurde. „Der Zähler wurde bei uns nicht als Stadtwerke-Zähler erkannt“, erklärt Dölle. Daher habe man die Eigentümer schriftlich nach dem Stadtwerke-Zähler gefragt. Es kam keine Antwort, deshalb sei der Wasserverbrauch entsprechend dem Vorjahr geschätzt worden. Weil im Vorjahr viel verbraucht wurde, sei die Rechnung so hoch ausgefallen.

„Jetzt haben wir festgestellt, dass es sich doch um einen Stadtwerke-Zähler handelt“, sagt Dölle. Die Gebühren konnten nach dem tatsächlich viel geringeren Verbrauch berechnet werden. Und sind mit den bisherigen Zahlungen beglichen. „Eine weitere Betreibung von rückständigen Grundabgaben hat sich daher erledigt“, heißt es in einem Schreiben an den Anwalt. Die Rittersens sind erleichtert: „Wir sind froh, dass wir wieder Luft haben“, sagt Jörg Rittersen.

Trotzdem ist er im Rückblick enttäuscht von der Stadt: Auch wenn sie im Recht gewesen wäre: „Es gibt doch auch eine menschliche Seite.“ Schließlich hätten seine Eltern in all den Jahren ihre Abgaben immer gezahlt.

Und noch ein Problem ist nicht gelöst. Die Trennung der Grundstücke sei noch nicht so vollzogen, wie sie es wollten. Darauf hat die Stadt Irmgard Rittersen hingewiesen. Im Grundbuch seien zwar die Grundstücke in zwei Flurstücke geteilt, aber die Miteigentümer hätten weiterhin Anteile an beiden Flurstücken – damit „verbleibt es bei der gesamtschuldnerischen Zahlungsverpflichtung aller Miteigentümer“. Jörg Rittersen will jetzt klären, dass die Grundstücke richtig geteilt werden.