„Strafmündig mit 14 – was geht mich das an?“ Wuppertal: Wie sich Jugendliche strafbar machen können
Wuppertal · Präventionsveranstaltung: Mobbing, Bedrohung und kinderpornografische Bilder auf dem Handy sind Straftaten.
Was muss ich tun, wenn ich ein kinderpornografisches Foto geschickt bekomme? Was kann die Staatsanwaltschaft, wenn mich jemand mit Drohungen zu etwas zwingen will? Ist es eine Straftat, einer Mitschülerin Zettel mit Beleidigungen zuzustecken? An Beispielen zeigten am Donnerstag Richter Markus Adams, Staatsanwältin Angelina Engel und Kriminalhauptkommissar Ralf Weidner den Achtklässlern im Schulzentrum Süd auf, was strafbar ist und wie die Behörden dann vorgehen. Bei der Präventionsveranstaltung „Strafmündig mit 14 – was geht mich das an?“ arbeiteten erstmals Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zusammen.
Rund 200 Achtklässler des Carl-Fuhlrott-Gymnasiums (CFG) und der Friedrich-Bayer-Realschule erhielten damit anschauliche Informationen zum Thema. Und damit auch ein paar Erkenntnisse: Felix (13) etwa hat gelernt, „dass es auch bei kleinen Sachen schon harte Strafen gibt“. Luis (13) hat überrascht, „dass zum Beispiel eine Bedrohung so verfolgt wird“. Und Leon (13) hätte nicht gedacht, „dass ich als Jugendlicher auch im Gefängnis landen kann“.
Mit dem 14. Geburtstag werden Jugendliche strafmündig. Mit dem neuen Projekt wollen Staatsanwaltschaft, Landgericht und Polizei für rechtliche Konsequenzen von Handlungen sensibilisieren. Es soll nach dieser Pilotveranstaltung auch an weitere Schulen und in andere Städte gebracht werden. Die Initiative ging vom CFG und Landgerichtssprecher Matthias Roth aus, die in den letzten sechs Monaten mit Staatsanwaltschaftssprecher Wolf-Tilman Baumert und Kriminalhauptkommissar Ralf Weidner von der Kriminalprävention der Polizei das Programm entwickelt haben. Dazu gehören auch Infos für die Lehrer und eine Elternabend.
„Man muss das
direkt löschen!“
Am Donnerstag stellten die drei Experten zunächst drei Beispiele vor, zum Teil fast schauspielerisch, wenn Ralf Weidner den Schüler markierte, der eine Mitschülerin in der Schulkioskschlange bedroht, oder die Situation bei einer Wohnungsdurchsuchung wegen kinderpornografischer Bilder schilderte.
Erklärt wurde, wie Staatsanwaltschaft und Polizei Beweise sichern, wie über eine Anklage entschieden wird, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft und was Strafen sein könnten. Dabei bezogen die Referenten die Jugendlichen jeweils ein. Anschließend konnten diese im Klassenverband weitere Fragen stellen. Nachdrücklich machten die drei Referenten klar, dass der Besitz kinderpornografischen Materials strafbar ist: „Man muss das direkt löschen“, erklärte Ralf Weidner. Die Bilder dürften auch nicht gespeichert werden, um sie der Polizei zu zeigen, auch Eltern dürften das nicht tun. Anzeigen sollte man es trotzdem: „Man kann das Bild dann ja beschreiben.“
Wer wegen eines solchen Bildes ins Visier der Ermittler gerät, muss damit rechnen, dass alle elektronischen Geräte beschlagnahmt werden: „auch den Laptop mit den Schulunterlagen“, so Weidner. Wie die Polizei alles finde, wollte eine Schülerin wissen: „Indem wir alles durchsuchen, auch deine Wäsche und Schränke“, machte Weidner klar. Jugendliche könnten für ein einzelnes Bild, dass sie „aus Spaß“ weiterleiten, Arbeitsstunden auferlegt bekommen, Erwachsene müssten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr rechnen.
Eine Bedrohung oder Erpressung wie „Hol mir was zu essen, wenn du weiter so hübsch aussehen willst“, ist eine Straftat, so Staatsanwältin Engel, nicht erst, wenn sie wahrgemacht wird. Wenn die Polizei dazu ermittelt, werden Zeugen befragt. Sollte der Täter diese bedrohen, kann er deshalb in Untersuchungshaft kommen. Und auch das Mobbing, ob auf Zetteln oder mündlich, mit Beleidigungen und Bedrohungen ist strafbar.
In den Klassen ging es auch noch um Drogen und sexuelle Kontakte. Die Empfehlung, die die drei Experten den jungen Zuhörern mit auf den Weg gaben: „Wenn ihr Probleme habt, sucht euch Hilfe.“