Sicherheit Der Wunsch nach Waffen geht zurück

Wuppertal · Die Polizei verzeichnet eine sinkende Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein.

Ein Kleiner Waffenschein neben einer Schreckschuss-Pistole.

Foto: dpa/Oliver Killig

394 mal hat die Polizei im Jahr 2018 im bergischen Städtedreieck einen kleinen Waffenschein erteilt. Die Zahl nähert sich damit wieder dem Niveau von vor fünf Jahren. Seit 2015, insbesondere seit der Silvesternacht von Köln 2015/16, waren die Zahlen deutlich gestiegen. Polizeisprecher Stephan Weiand sagt: „Vorher hatten wir bis zu 200 Anträge im Jahr, danach weit über 1000.“

Ein kleiner Waffenschein erlaubt den Besitz und auch das Führen von Schreckschuss- oder Gaspistolen. Diese Berechtigung besitzen aktuell 3081 Menschen im Bereich des Polizeipräsidiums. Wie viele Waffen diese besitzen, wird nicht statistisch erfasst.

13 000 Waffen sind im bergischen Städtedreieck registriert

Die Gesamtzahl der Waffen im Präsidiumsbereich ist aber bekannt: 13 000. „das klinge viel“, sagt auch Stephan Weiand. „Aber man kann davon ausgehen, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen. Das sind alles berechtigte Waffen.“ Die hohe Zahl entstehe auch durch Sammler, die häufig eine große Anzahl an Waffen besäßen. An insgesamt 17 Sammler hat die Polizei eine Waffenbesitzkarte ausgegeben.

Eine solche Waffenbesitzkarte haben auch Jäger und Sportschützen. Sie berechtigt, eine Waffe zu besitzen, aber nicht, eine scharfe Waffe mit sich zu führen. „Besitzer dürfen die Waffe zu Hause lagern, wenn sie dort entsprechend gesichert ist, zum Beispiel in einem Waffenschrank“, erklärt Stephan Weiand. Für einen Transport muss sichergestellt sein, dass die Waffe nicht sofort einsatzfähig ist, zum Beispiel, indem Waffe und Munition getrennt voneinander verwahrt werden.

2189 solcher Waffenbesitzkarten sind derzeit im Bereich des Präsidiums ausgegeben. 722 an Jäger, 619 an Sportschützen. Eine relativ große Zahl (595) sind Altbesitzer, die die Waffe zu Zeiten erworben haben, in denen geringere Hürden bestanden. Wenn sie als vertrauenswürdig gelten, dürfen sie die Waffen behalten. Auch die Zahl der Erben ist mit 220 recht hoch.

Stephan Weiand erklärt, dass die Angehörigen am besten die Polizei informieren, wenn sie nach dem Tod eines Waffenbesitzers auf Pistolen oder Gewehre stoßen. Die Polizei werde diese aufbewahren, bis die rechtliche Lage geklärt ist. Wer vertrauenswürdig ist, erhalte als Erbe die Waffe zurück.

Geerbte Waffen nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben, könnte ein Hintergrund gewesen sein, warum Menschen bis zum Juni 2018 die Amnestie für Waffen nutzten: Von Juli 2017 bis Juni 2018 wurden 1137 Waffen beim Wuppertaler Polizeipräsidium abgegeben, 710 Kurzwaffen, 427 Langwaffen. „Damit lagen wir in NRW relativ weit vorn“, sagt Stephan Weiand. Einen Grund könne er dafür aber nicht nennen. Darüber hinaus habe es weitere Gegenstände gegeben, die nicht mehr als Waffen gelten wie verrostete Pistolen, Dolche oder nicht mehr funktionierende Handgranaten. Die Polizei sieht die hohe Abgabe-Zahl durchaus positiv: „Wir sind froh über jede Waffe, die nicht mehr im Umlauf ist“, betont Weiand.

Nur wenige Menschen haben einen (großen) Waffenschein

Ganz gering ist die Zahl der Menschen, die einen (großen) Waffenschein haben, mit dem sie eine scharfe Waffe auch mit sich führen dürfen. Dafür müssen sie ein besonderes Schutzbedürfnis nachweisen. „Die Zahl dieser Waffenscheine liegt im einstelligen Bereich“ sagt Stephan Weiand.

An Straftaten mit richtigen Schusswaffen kann er sich kaum erinnern. In den allermeisten Fällen, in denen Waffen zum Einsatz kommen, handele es sich um Schreckschuss- oder Gaspistolen. Eine Statistik über Waffen bei Straftaten gibt es nicht. Zweimal in der jüngsten Vergangenheit haben Polizisten geschossen: Beim SEK-Einsatz gegen einen ehemaligen Rocker an der Opphofer Straße im Februar 2018. Und im März in Solingen bei einem Einsatz gegen einen Täter mit einem Messer.