Nachdem durch die Kohleförderung die Erdoberfläche an vielen Stellen inzwischen tiefer liege, seien durch den Anstieg des Grubenwassers künftig Bodenhebungen zu befürchten, die Schäden in zweistelliger Millionenhöhe an Gebäuden und Straßen verursachen könnten. Ende des Jahres schließen die letzten beiden Zechen in Bottrop und Ibbenbüren.
Der Kohlekonzern RAG rechnet dagegen nur mit geringen Schäden durch Hebungen. Die Rückstellungen der RAG, die auch nach dem Ende der Förderung für die Regulierung von Bergschäden zuständig ist, müssen aus Sicht der Betroffenen von Wirtschaftsprüfern untersucht werden, um Schadenersatzansprüche langfristig absichern zu können. Der LVBB fordert auch einen Sitz im Kuratorium der RAG-Stiftung.