Geschichte 100 Jahre Schulpflicht: Recht und Pflicht zugleich

Potsdam · Dass Kinder mit sechs Jahren zur Schule gehen, ist für die meisten heute normal. Doch eine gesetzliche Pflicht zum Schulbesuch gibt es erst seit hundert Jahren. Die Geschichte der „allgemeinen Schulpflicht“ im Überblick.

Die allgemeine Schulpflicht wurde in der Weimarer Verfassung von 1919 festgeschrieben.

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Die Geschichte des deutschen Schulwesens reicht bis ins Mittelalter zurück. Doch lange bleibt Bildung den privilegierten Schichten vorbehalten, die bäuerliche Bevölkerung bleibt außen vor. Martin Luthers Forderung nach einer Schulpflicht für alle setzen nur wenige protestantische Landesteile um: Vorreiter ist 1592 das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken - aber Mädchen bleiben ausgenommen.

Seit dem frühen 18. Jahrhundert versuchen auch Preußens Herrscher, das Lernen für alle zur Regel zu machen. Doch verpflichtend wird der Schulbesuch erst, wenn das Unterrichten zu Hause unmöglich ist, der „Hausvater“ dieser Aufgabe nicht nachkommen kann:

„Jeder Einwohner, welcher den nöthigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will, ist schuldig, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken“, heißt es im „Allgemeinen Landrecht“ von 1794. Bis zum Beginn der Weimarer Republik bleibt es in Preußen verbindlich.

Ein flächendeckendes, staatliches Schulsystem gibt es da noch nicht. Große Teile der Bevölkerung sind ohnehin dagegen, denn die Arbeitskraft der Kinder scheint vielen wichtiger als deren Erziehung. Erst die Weimarer Verfassung macht Bildung für alle in ganz Deutschland zur staatlich organisierten Aufgabe. Recht und Pflicht zum Schulbesuch hängen nicht länger von der sozialen Herkunft ab.

(dpa)