Nordrhein-Westfalen 160 Menschen in NRW im Kirchenasyl

Die Zahl steige wegen des wachsenden Abschiebedrucks, teilt das Ökumenische Netzwerk mit.

Nordrhein-Westfalen: 160 Menschen in NRW im Kirchenasyl
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Münster. Immer mehr von Abschiebung bedrohte Asylsuchende finden bei nordrhein-westfälischen Kirchen Zuflucht. Ende Februar befanden sich 160 Menschen in 129 Kirchenasylen, wie das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW auf Anfrage mitteilte. Das sind etwa ein Drittel mehr Menschen als noch im Sommer und fast doppelt so viele wie vor gut einem Jahr. Die Zahl steige seit Jahren, sagte Benedikt Kern vom Netzwerk in Münster. Herkunftsländer der Menschen seien vor allem Irak, Iran und Eritrea.

Die Kirchen in Deutschland gewähren Flüchtlingen Zuflucht, bei denen sie Leib und Leben durch eine Abschiebung bedroht sehen oder eine nicht hinnehmbare soziale und psychische Härte befürchten. Grund für die steigende Zahl der Kirchenasyle sei ein wachsender Abschiebedruck, schildert das Netzwerk.

Kern sagte: „Die Zahl der Dublin-Abschiebungen hat sich fast verdoppelt im letzten Jahr“. Die meisten Kirchenasyle befassten sich mit diesen Verfahren, bei denen die Asylbewerber in das EU-Land zurückgeschickt werden sollen, über das sie zuerst auf dem Weg nach Deutschland eingereist sind. Dort herrschten aber teilweise sehr schlechte Bedingungen für Flüchtlinge, kritisierte Kern.

Kirchenasyl komme auch in Betracht, wenn „Kettenabschiebungen“ drohten. Asylsuchende müssten hierbei damit rechnen, nach ihrer Rückführung in das EU-Land weiter in das Fluchtland abgeschoben zu werden. In NRW gibt es aktuell etwa 130 Fälle, für die das Netzwerk noch Kirchengemeinden sucht.

Die Behörden dulden Kirchenasyle, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. „Es ist vielmehr ein Rechtsbruch“, räumt Kern ein. Gemäß einer Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen informieren die Gemeinden die Behörden über Menschen im Kirchenasyl und schicken ein Dossier zur erneuten Prüfung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Mit Kirchenasylen könne oftmals Zeit gewonnen werden: Denn nach einer Frist von sechs Monaten gehe die Zuständigkeit in Dublin-Verfahren auf Deutschland über, so Kern. lnw