19-Jähriger nach Tötung seiner Schwester vor Gericht
Stade (dpa) - Er soll seine elf Jahre alte Schwester getötet haben, deshalb muss sich ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Stade verantworten. Die Anklage legt ihm zur Last, das Mädchen am 21. März dieses Jahres auf dem elterlichen Grundstück in Neu Wulmstorf (Niedersachsen) umgebracht zu haben.
Die Schwester sei von ihm erdrosselt worden. Nach der Tat soll der Bruder die Leiche in einem Müllsack im Gartenschuppen versteckt haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Im Falle einer Verurteilung erwartet ihn eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.
Der 19-Jährige ist wegen Totschlags vor der 2. Großen Jugendstrafkammer des Stader Landgerichts angeklagt. Er gilt im Sinne des Strafrechts als Heranwachsender. Darum wurde der dunkelhaarige, schlanke junge Mann erst in den Schwurgerichtssaal geführt, als Fotografen und Kamerateams den Raum wieder verlassen hatten. Er verfolgte regungslos die Verlesung der Anklage und nickte nur mit dem Kopf, als der Vorsitzende Richter Angaben zu seiner Person machte. Die Verteidigerin erklärte, dass der Angeklagte auch im weiteren Prozessverlauf nichts sagen werde.
Die Eltern des getöteten Mädchens nehmen nicht am Prozess teil. Ein Verteidiger teilte mit, dass sie von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen wollten. Auch die ältere Tochter werde schweigen. Die Familie glaubt an die Unschuld des 19 Jahre alten Sohnes. Der Vater des elfjährigen Mädchens hatte seine Tochter am Abend des 21. März als vermisst gemeldet und eine Entführung vermutet. Sie sei auf dem Weg nach Bayern, sagte er der Polizei in einem Notruf, dessen Mitschnitt am Montag in der Gerichtsverhandlung abgehört wurde.
Die Polizei suchte nach dem Anruf das Grundstück der Familie mit Suchhunden ab. Ein Polizeihund schlug am Gartenschuppen an. Die Beamten öffneten die Tür und fanden das tote Mädchen. Kurz darauf wurde der damals 18-jährige Bruder unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Verteidigerin des Angeklagten beantragte am Montag, die Aussage ihres Mandanten aus der ersten Vernehmung nicht zu verwenden. Ein mit Vorurteilen behafteter Beamte habe ihn frühzeitig verdächtigt und ihm eine Falle gestellt.
Zum Motiv der Tat und den näheren Umständen wurde noch nichts bekannt. Der Prozess, für den zwölf Verhandlungstage angesetzt sind, wird am 15. September fortgesetzt. Ein Urteil wird Ende November erwartet.