Justiz 30 Jahr zu Unrecht in Psychiatrie? Mordprozess muss neu aufgerollt werden
Für den Mord an einem kleinen Jungen wurde ein heute 53-Jähriger im Jahr 1986 in die Psychiatrie eingewiesen. Inzwischen hat ein anderer Mann das Verbrechen gestanden.
Dortmund. Nach dem Mord an einem Jungen in Essen vor über 30 Jahren wird der Fall seit Donnerstag vor dem Dortmunder Schwurgericht neu aufgerollt. Ein heute 53-Jähriger war 1986 für die Tat in nicht schuldfähigem Zustand in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden. Er kam im Februar 2016 frei.
Während der Zeit in der Psychiatrie hatte ein anderer Mann den Mord an dem Siebenjährigen gestanden. Der 53-Jährige hatte deshalb ein Wiederaufnahmeverfahren angestrengt. Gegen den Mann wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun ermittelt. Er halte mittlerweile allerdings nicht mehr an seinem Geständnis fest.
Der Prozess findet wie die Verhandlung vor dem Schwurgericht Essen vor 30 Jahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 1986 Verurteilte gilt als minderbegabt und soll die Tat zunächst bei der Polizei zugegeben, in der späteren Verhandlung aber abgestritten haben.
Verteidiger Achim Lüdeke sagte vor der Verhandlung: „Unser Ziel ist jetzt ein Freispruch.“ Er wolle zwar nicht von einem Justizskandal sprechen. Sollte sich aber herausstellen, dass sein Mandant zu Unrecht in der Psychiatrie war, sei der Fall wohl als einmalig zu bewerten. dpa